Sehr geehrte Frau Bader Meine Tochter ist am 18.01.2014 geboren und ich habe schriftlich nur für 1 jähr Elternzeit beantragt ( habe keine schriftliche Bestätigung von AG bekommen) , aber jetzt muss ich wegen fehlende Betreuung Möglichkeiten die Elternzeit für eine weitere Jahr verlängern. Die habe ich vor 3 Wochen schriftlich bei meinem AG beantragt und weil ich keine Rückmeldung bekommen habe, habe ich letzte Woche ( nach 2 Woche) angerufen und gefragt ob mein AG mein Brief bekommen hat? Und warum hat er nicht geantwortet? Der AG gemeint dass weil ich Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit habe und er keine Einfluss daran hat musste er nicht die Verlängerung bestätigen!!! Er schickt keine Bestätigung! Ich habe gesagt dass ich die Bestätigung z.B. Für Krankenkasse brauche. Er hat gesagt dass ich die Krankenkasse nochmal fragen muss und wenn die die Bestätigung wirklich verlangen, er schickt mir die. Ein paar stunden später ich habe ihm eine Email geschickt und betont dass die KK die Bestätigung braucht! Bitte schicken Sie mir die Bestätigung! Aber nach einer Woche habe ich keine bekommen! Was heißt das? Ist die telefonische Zustimmung ok? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
von Tara2014 am 08.12.2014, 23:18