Hallo liebe Frau Bäder! Zur Situation: Ich bin in Vollzeit angestellt seit dem 18.04.2016, befristet bis zum 30.09.2017 Am 17.09.2016 kam meine Tochter zur Welt. Vorher und nachher war ich normal im Mutterschutz und habe daran anschließend Elternzeit beantragt bis zum 16.02.2017. Ab dem 17.02.2017 werde ich wieder arbeiten: in Teilzeit (30 Stunden), bis zum 30.09.2017. (Gerne würde ich weniger arbeiten, habe aber Bedenken wegen des ALG1, das ich dann ab Oktober bekomme.) Wie wird das ALG1 in meinem Fall berechnet? Macht es einen Unterschied, ob ich vom 17.02.-30.09.2017 in Elternzeit bin oder nicht? Ist es also für das ALG1 sinnvoller die Elternzeit zu verlängern und Teilzeit zu arbeiten oder ist es sinnvoller, die Elternzeit enden zu lassen und dann "regulär" in Teilzeit zu arbeiten? (Für das Elterngeld macht es keinen Unterschied, ich bekomme eh nur 300€, weil ich vor der Geburt noch nicht so lange angestellt war.) Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe! Luise PS ich denke nicht, dass es von Bedeutung ist, aber falls doch: voraussichtlich werde ich ab September 2018 dann einen Referendariatsplatz bekommen
von Clue am 04.02.2017, 07:04