Hallo Frau Bader, ich arbeite an 2-3 Tagen die Woche 4 Stunden, Seit Mitte Januar aber habe ich vom Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Dies gilt bis zum Beginn des Mutterschutzes am 31.03.2020 . Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf jede Tätigkeit von mehr als 2 Stunden pro Tag. Urlaub stehen mir bis zum Ende des Mutterschutzes 5 Tage zu. Diese wollte ich jetzt im März vor Mutterschutzbeginn nehmen. Jetzt habe ich heute von meinem Arbeitgeber erfahren das wenn ich den Urlaub nehme zwar für jeden Arbeitstag einen Urlaubstag nehmen muss, aber sie zahlen mir dann nur 2 Stunden wegen dem Beschäftigungsverbot und keine 4 Stunden. Dürfen Sie das? Außerdem habe ich noch Überstunden. Wie sieht es da aus? Reicht es da wenn ich 2 Stunden am Tag nehme? Ich darf ja nur 2 Stunden arbeiten. Vielen Dank im voraus. LG Silvia
von Tabaluga3004 am 03.03.2020, 16:53