Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite im Öffentlichen Dienst in Berlin, es gilt der TV-L. Nun wurde mir mitgeteilt, dass bei der Zählung meiner Erfahrungsstufe die Zeit der Elternzeit nicht angerechnet wird. Einerseits kann ich es verstehen, da ich zu dieser Zeit ja nicht arbeite, aber das gleiche gilt für das Beschäftigungsverbot und diese Zeit wird angerechnet. Zudem dachte ich, dass man durch die Elternzeit nicht derart benachteiligt werden darf gegenüber KollegInnen, die keine Familie gründen, bzw. sich nach Ablauf des Mutterschutzes nicht so um das Kind kümmern.
Freundliche Grüße!
von
Luzilu
am 07.10.2017, 13:17
Antwort auf:
Ist es rechtens, dass die Stufenlaufzeit in der Elternlaufzeit unterbrochen wird
Hallo,
EZ verstehe ich, BV ...naja...aber es heißt ja Erfahrungsstufe..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Ist es rechtens, dass die Stufenlaufzeit in der Elternlaufzeit unterbrochen wird
Es sind Erfahrungsstufen. Damit ist die Erfahrung bei der Arbeit gemeint und eben nicht die beim Windelwechseln :). Daher läuft das Ganz in der Elternzeit nicht weiter. Dass die Zählung im BV weiterläuft finde ich auch unlogisch, liegt aber vermutlich daran dass man da ja keine Wahl hat sondern nicht arbeiten darf. Elternzeit nimmst du ja aus freien Stücken. Du wirst als Mutter karrieremäßig immer Nachteile haben, da gewöhnt man sich besser dran. Außer man hat einen Mann, der es einem ermöglicht 8 Wochen nach der Geburt durchzustarten, immer Vollzeit zu arbeiten und der auch beim kranken Kind bleibt.
von
Tina_33
am 07.10.2017, 14:12
Antwort auf:
Ist es rechtens, dass die Stufenlaufzeit in der Elternlaufzeit unterbrochen wird
Das ist rechtens. Die Zeiten des Mutterschutzes werden in die Stufenlaufzeit angerechnet, die Elternzeit nicht. Du könntest ja keine Elternzeit nehmen, dies ist eine freiwillige Entscheidung wie zB ein Sabatjahr und daher keine Benachteiligung gegenüber den Frauen die keine Kinder haben/keine Auszeit nehmen.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 07.10.2017, 17:52