Ist es möglich von Krankengeldbezug ins Berufsverbot zu wechseln?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist es möglich von Krankengeldbezug ins Berufsverbot zu wechseln?

Guten Tag, Ich habe bisher keine Antwort auf meine Frage finden können. Daher mein Versuch hier. Ich bin aufgrund einer Angststörung in Krankenkeldbezug und habe noch keine Wiedereingliederungsmassnahme begonnen. Was passiert bei einer Schwangerschaft? In meinem Beruf erhalte ich grundsätzlich bei Mitteilung der Schwangerschaft ein Berufsverbot vom AG (Stewardess). Wie verhält sich das nun, wenn ich im Krankengeldbezug schwanger werde? Gibt es die Möglichkeit, dass mein Arzt mich gesund" bescheinigt " und ich ohne zwischendrin gearbeitet zu haben, ins Berufsverbot wechsele? Oder muss ich die komplette Schwangerschaft Krankengeld beziehen, weil ich bei Mitteilung der Schwangerschaft Kgeld bezogen habe? Hoffe ich konnte mein Fragen verständlich ausdrücken. Vielen Dank schonmal vorab. Mila

von Mila0910 am 14.06.2016, 20:13



Antwort auf: Ist es möglich von Krankengeldbezug ins Berufsverbot zu wechseln?

Hallo, die Krankschreibung mit dem Beschäftigungsverbot vor. Es wird sich also nichts ändern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



Antwort auf: Ist es möglich von Krankengeldbezug ins Berufsverbot zu wechseln?

Bei Stewardessen greift das Beschäftigungsverbot nach § 4, Abs. 2, S. 7 "auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats", das heißt also du bekämst das Beschäftigungsverbot erst mit Ablauf des 3. Monats. Wenn du jedoch krank bist, dann ist die Arbeitsunfähigkeit vorrangig zu berücksichtigen und das Beschäftigungsverbot greift nicht. Wenn du nicht gesund bist, kannst du auch nicht "gesund geschrieben" werden, denn das wäre Betrug an den Umlagekassen. Wenn sich dein Gesundheitszustand tatsächlich bessert, kann der Arzt deine AU aufheben, jedoch musst du dann bereit sein, für deinen Arbeitgeber eine Ersatztätigkeit z.b. am Check In oder im Büro zu verrichten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Möglichkeit nach einer Ersatztätigkeit für dich auszuschöpfen. Verbindliche Auskünfte erteilt hierzu die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in dem Bundesland in welchem sich dein Arbeitsplatz befindet. Wenn der Arbeitsplatz im Flugzeug ist, dann ist es das Bundesland in welchem sich dein Flughafen befindet, von wo aus du startest. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html Da die Angststörung nicht schwangerschaftsbedingt ist, scheidet die Möglichkeit eines individuellen Beschäftigungsverbots vom Arzt aus. Du wirst dich, wenn sich deine Arbeitsfähigkeit nicht wieder herstellt, mit Krankengeld abfinden müssen, wie die übrigen nicht schwangeren Frauen im Krankenstand auch.

Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 20:45



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