Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Liebes Forum, zu diesem Thema gibt es schon unzählige Antworten, doch keine davon hat mich weiter gebracht, weil es immer wieder gegensätzliche Äußerungen gibt. :-( Daher stelle ich diese Frage noch einmal ganz konkret, mit einem auf meine Bedürfnisse angepassten Fallbeispiel ;-) Hier ein paar Eckdaten: - Geburt unserer Tochter war der 13.06.2016 - Meine Partnerin bezieht das normale Basis-Elterngeld und erhält ihre letzte Auszahlung somit am 13.05.2017 Fallbeispiel: Ist es möglich, dass ich als Partner, die mir zustehenden 2 Partnermonate aufteile? Gerne würde ich einen Monat im Februar 2017 (also vom 01.02.2017 bis 28.02.2017) und den anderen Monat im Juli 2017 (also vom 01.07.2017 bis 31.07.2017) nehmen. Ist das so möglich oder darf man diese 2 Partnermonate nicht aufteilen? Spiele ich diese Fallkonstruktion beim offiziellen Elterngeldplaner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch, wäre dies möglich, jedoch gibt es Äußerungen, die besagen, dass man die 2 Monate am Stück nehmen muss! Des Weiteren die Frage, ob es für meine 2 Partnermonate möglich ist, mit dem 01. des Monats mit dem Elterngeld zu starten, auch wenn der Geburtstermin der 13. des Monats war?! Dies dürfte bei meinen Monaten doch eigentlich keine Rolle spielen oder? Den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber muss ich spätestens 7 Wochen vor Beginn stellen, also für den 1. Monat wäre das Fristende der 13.12.2016 und für den 2. Monat wäre dies der 12.05.2017, richtig oder? Gibt es für den Antrag auf Elterngeld auch Fristen? Vielen lieben Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen :-) Ganz liebe Grüße an alle Tobias

von saiboteckirf am 06.10.2016, 08:25



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Hallo, von mir gibt es sicherlich keine gegensätzlichen Äußerungen. Sie können die zwei Monate aufteilen, müssen sie aber angepasst an den Geburtstag (dem Kalendertag, an dem das Kind geboren ist) innerhalb der ersten 14 Monate nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Kurze Antwort. Ja du darfst sie aufteilen, aber du musst die lebendmonate nehmen, also wenn euer kind an einen 7 im Monat geboren wird beginnt die Elternzeit immer am 7 und endet am 6 des darauffolgenden Monat. Sonst gibt es kein Elterngeld

von sterntaler82 am 06.10.2016, 08:49



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Immer Lebensmonate. Sonst gibt es gar kein Elterngeld. Kannst auch jetzt schon beide Monate angeben, dann kann der AG besser planen, wenn Du sie eh schon weißt. Immer 13. - 12. des folgenden Monates dann. Und so bleibt auch der Urlaubsanspruch voll bestehen. Der wird nur gekürzt für Monate die man komplett in Elternzeit ist. Bist du dann keinen von beiden :-)

von Sternenschnuppe am 06.10.2016, 08:55



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Wenn dann kannst Du nur vom 13.02.17-12.03.17 und vom 13.07-12.08.17 nehmen - sonst gibt es gar kein Elterngeld. Elternzeit dagegen kannst Du nehmen wie Du magst - mit entsprechenden 7 Wochen vorher Meldung an dem AG. es gelten beim Elterngeld immer nur VOLLE Lebensmonate. Für die Elternzeit selbst kann man mitteilen was man möchte - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nur, um Elterngeld zu bekommen musst Du auch in Elternzeit sein bzw genauer gesagt darfst Du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Falls Deine Frau aber vor hat nach dem Elterngeld zu arbeiten,, dann würde ich mir die Konstellation GENAU überlegen. Wenn sie eh daheim ist weil länger in Elternzeit, dann ist es egal. Genauso wenn ihr Großeltern habt oder sonstwie eine Option wie das Kind betreut wird. Die meisten KiTa´s. KiGa´s und Tagesmütter nehmen nämlich neue Kinder nur zu August/September an. Und je nachdem wie die Schließzeiten wegen Ferien sind auch dann oft erst nach den Sommerferien. Und in der regel beginnt dann auch erst die Eingewöhnung. Wer will die dann bei euch machen? Ihr könnt da mindestens 3 Wochen einplanen, manches Kind benötigt auch länger. Dann könnte es überlegenswert sein ob Du nicht doch beide Monate am Stück nimmst und dann nach deiner Frau dranhängst, also vom 13.06-12.08.17.

Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 14:06



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Hallo und vielen lieben Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten. Meine Fragen wurde somit beantwortet :-) Für alle, die es interessiert, hier unser Vorgehen mit Elternzeit und Elterngeld. Keine Ahnung, ob dies eine gute Variante ist oder nicht, aber wir hatten zumindestens das Gefühl, dass es eine gute Variante ist.... Meine Partnerin hat 2 Jahre Elternzeit eingereicht und wird diese auch vollends ausschöpfen. Das Elterngeld beziehen wir jedoch nur 1 Jahr und teilen uns dies selbst auf, so wie wir es brauchen. Das heißt, im 1. Elternzeit-Jahr ziehen wir uns aus dem Elterngeld ca. 70 %, die restlichen 30 % legen wir zur Seite. Im 2. Elternzeit-Jahr ziehen wir uns die zurückgelegten 30 % des Elterngeldes. Des Weiteren wird meine Partnerin mit einem 450,00 Euro-Job bei ihrer Arbeit wieder starten (Aufgrund von Schichtdienst nur ca. 4-5 Tage Arbeit im Monat), während ich an diesen Tagen auf unsere Kleine aufpasse (meistens am Wochenende). Somit kommen wir wieder auf die ca. 70 % des 1. Elternzeit-Jahres und haben in beiden Jahren so mehr finanzielle Mittel, als mit Elterngeld-Plus. Nach dem 2. Elternzeit-Jahr fängt meine Partnerin mit ca. 50 % wieder an zu arbeiten. Da wir nicht möchten, dass unsere Kleine zu diesem Zeitpunkt eine Kita besucht, überbrücken wir das 3. Jahr mit Tagesmutter und Omas und Opas. Wir hoffen natürlich, dass das alles so klappt, wie wir uns das vorstellen :-) Ganz liebe Grüße an alle Tobias

von saiboteckirf am 07.10.2016, 06:57



Antwort auf: Ist es möglich die 2 Papa- bzw. Partnermonate aufteilen

Das ist doch ein guter Plan!

von Sternenschnuppe am 07.10.2016, 07:16



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