Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Sehr geehrte Frau Bader, mir stellt sich gerade die Frage ob es möglich ist auch 18 Monate Vollzeitmama zu sein und erst im Anschluss wieder arbeiten zu gehen und dennoch Elterngeld zu beziehen? Im Internet klingt es aktuell so, als wäre dies nur 12 Monate möglich und danach müsste man Teilzeit arbeiten um Elterngeld Plus zu bekommen?! Ich dachte, dass man das Geld der 12 Monate eventuell auf 18 ausdehnen könnte (also entsprechend weniger bekommt), da ich mein Kind noch nicht mit einem Jahr in die Kita oder zu einer TaMu geben möchte. ET ist der 27.7.2016 LG Hämamatom

von Hämamatom am 28.02.2016, 12:09



Antwort auf: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

WICHTIG: ich vergaß zu erwähnen, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.08.2016 ausläuft und ich somit noch im Mutterschutz "arbeitslos" werde und mir erst für die Zeit nach der Elternzeit einen neuen Job suchen werde.

von Hämamatom am 28.02.2016, 12:11



Antwort auf: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Einfachste Option immer, Geld auszahlen lassen auf 12 Monate und jeden Monat etwas zur Seite legen. Das kannst Du dann für die weitere Zeit nutzen wie du magst. So gibt es wenigstens noch etwas Zinsen, was du bei gesplitterter Auszahlung nicht bekommst. Elternzeit ist eh unabhängig von Elterngeld. und wenn Du nicht vorhast nach dem Mutterschutz zu arbeiten, du zudem wirklich in Elternzeit bist (also einen Arbeitgeber hast), dann bringt es in der Regel keinen Mehrwert die Auszahlung auf über 12 Monate zu dehnen. Weil krankenversichert bist du ja weiterhin wenn in Elternzeit. Hättest Du keinen Arbeitgeber, willst aber länger als 12 Monate daheim bleiben, könnte die Dehnung des Elterngeldes hier wichtig sein - eben wegen Krankenversicherung. Und, wenn ET der 27.7. ist, würde ich eher von 2 Jahren daheim ausgehen als von 18 Monaten. Weil KiTa, Krippe, KiGa und Tagesmütter nehmen in der Regel nur zu August neue Kinder an. Mitten im Jahr klappt bei vielen nicht. Wenn doch, kannst Du immer noch schauen ob du dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machst, und wenn ja, ob dann nicht über restliche Zeit der kompletten 3 Jahre. oder halt doch daheim bleibst. Erst danach musst Du schauen ob du wieder Vollzeit willst/kannst oder in Teilzeit dauerhaft wechselst. Ach so ja, Nur weil wer Elterngeld bezieht oder nicht, muss das Kind nicht in KiTa oder ähnliches. Oder weil man wegen Elternzeit daheim ist. Rechtsanspruch auf Betreuung hat man mit dem 1ten Geburtstag - völlig unabhängig ob Du dann daheim bist, Teilzeit arbeitest oder Vollzeit. Oder ob Du dann noch Elterngeld beziehst oder nicht. Nur der Umfang des Betreuungsumfanges ist dann halt entsprechend.

Mitglied inaktiv - 28.02.2016, 12:21



Antwort auf: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Nachdem du das nachgeschoben hast, dann würde ich splitten. Oder in die Krankenversicherung des Ehemannes gehen falls verheiratet. ALG1 bekommst Du erst wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann auch nur in dem Umfang in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts. Elternzeit hast du dann keine nach dem Mutterschutz, weil eben kein Arbeitgeber. Und deshalb auch die Besonderheit das du das Elterngeld benötigst für die Krankenversicherung.

Mitglied inaktiv - 28.02.2016, 12:25



Antwort auf: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Du kannst auch 6 Monate Basiselterngeld nehmen und die restlichen 6 Elterngeld Plus, dann hast Du die 18 voll.

von Sternenschnuppe am 28.02.2016, 13:25



Antwort auf: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Hallo, wenn Sie sich nicht über den Ehemann kk-versichern können, würde ich auf jeden Fall splitten - das können Sie übrigens für jeden Monat neu entscheiden - also BasisEG o EG Plus Liebe Grüße NB

von Bella-Italia am 01.03.2016, 10:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...