Ist eine Elternzeitverlängerung auf drei Jahre bei Zwillingen ablehnbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist eine Elternzeitverlängerung auf drei Jahre bei Zwillingen ablehnbar?

Ich habe Zwillinge und habe zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt und zugesagt bekommen. Die Zeit ist bald vorbei und da ich erst später einen Kindergartenplatz zugesagt bekommen habe, habe ich eine Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr bei meinem Arbeitgeber beantragt (natürlich innerhalb der vorgegebenen Frist). Ich habe noch keine Antwort erhalten und ich frage mich nun inwieweit ich hier Rechte bzw. Pflichten habe. Mit freundlichen Grüßen

von mohis am 19.01.2018, 03:20



Antwort auf: Ist eine Elternzeitverlängerung auf drei Jahre bei Zwillingen ablehnbar?

Hallo, bei Zwillingen ist es besser, wenn man nicht für beide Kinder Elternzeit nimmt, sondern nur für eins. Denn dann kann man pro Kind, bis die drei Jahre voll sind, jeweils noch bis zur 24. Monaten bis zum achten Lebensjahr nehmen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Besser ist es also jetzt, auch für nur ein Kind Verlängerung zu bseantragen. Da Sie sich aber bereits für zwei Jahre festgelegt haben, haben Sie auch ein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2018



Antwort auf: Ist eine Elternzeitverlängerung auf drei Jahre bei Zwillingen ablehnbar?

hast du zwei jahre an sich beantragt oder für einen der zwillinge spezifisch? das ist nämlich dein recht. aber du musst sagen, für welchen zwilling die elternzeit genommen wird. du hast weit mehr als drei jahre elternzeit bei zwillingen

von mellomania am 19.01.2018, 05:55



Antwort auf: Ist eine Elternzeitverlängerung auf drei Jahre bei Zwillingen ablehnbar?

Unbedingt sagen für welchen Zwilling du EZ verlängern willst. Eigentlich hast du bis zu 6 Jahre EZ bei Zwillingen - dafür musst du aber jeweils für jeden Zwilling EINZELN EZ nehmen und richtig planen. Nennst du nicht den Namen für den du EZ nimmst, gilt immer EZ für beide gleichzeitig, so das du im schlechtesten Fall nur auf 3 Jahre EZ kommst. Im Idealfall nimmt man für das erste Jahr EZ für Zwilling Nr.1, im zweiten für Zwilling2, im 3ten und 4ten dann wieder für Zwilling1 und im 5 und 6ten dann die beiden Jahre für Zwilling2. Geht für alle Kinder seit Sommer 2015 weil man pro Kind bis zu 2 Jahre übertragen kann. Davon ab kann der AG die Verlängerung eh nicht ablehnen da du mindestens 2 Jahre EZ genommen hast.

Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 07:14



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