Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe auf einen Rat hin noch drei Monate vor der Geburt einen Steuerklassenwechsel beantragt. Daraufhin wurden für meinen Mann und mich wunschgemäß die Steuerklassen 4/4 in 3/5 geändert. Nun wurde mein Mann von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich sei. Mir war erklärt worden, mit Eintritt ins Elterngeld würde ich ausgesteuert und meinem Mann würde automatisch die günstige Steuerklasse zugewiesen werden. Ich habe darauf nun sehr aufgeregt beim Finanzamt angerufen, dort bestätigte man mir, dass ein weiterer Steuerklassenwechsel nicht möglich sei. Mein Mann würde bis Ende des Jahres in der ungünstigen Steuerklasse 5 verbleiben. Meine günstige Steuerklasse 3 würde dann ruhen. Eine Möglichkeit die Änderung - war erst vor einem Monat - zu widerrufen gibt es nicht.
Gibt es für uns noch irgendeine Chance?
Mit freundlichem Gruß
von
Animae
am 26.02.2016, 12:01
Antwort auf:
Ist ein zweiter Steuerklassenwechsel zu Beginn der Elternzeit möglich?
Hallo,
wann ist denn der ET?
ich bin kein Steuerberater, meine aber, dass die den Verlust mit der Steuererklärung zurück bekommen (wo ja auch der Progressionsvorbehalt wegen dem Elterngeld berücksichtigt wird)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Ist ein zweiter Steuerklassenwechsel zu Beginn der Elternzeit möglich?
Nein, das darf man nur einmal im Jahr.
Welchen Nutzen sollte der Wechsel haben? Du brauchst mindestens 7 Monate in der besseren Lohnsteuerklasse, damit es fürs Elterngeld gewertet wird.
Über die Steuererklärung bekommt ihr dann aber sicherlich was wieder.
von
Sternenschnuppe
am 26.02.2016, 12:15
Antwort auf:
Ist ein zweiter Steuerklassenwechsel zu Beginn der Elternzeit möglich?
Hallo.
Also soweit ich weiß gibt es eine Ausnahme,wenn ein Einkommen wegfällt.
Auf dem Antrag steht " für ein Kalenderjahr kann grundsätzlich nur ein Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt werden.es kommt jedoch ein weiterer Steuerklassenwechsel für dieses Kalenderjahr in Betracht, weil...
a)ein Ehegatte keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht. Usw"
Und im Elterngeld hat man ja kein steuerpflichtigen Lohn mehr,von daher müßte es gehen.
Viel Glück!
LG Susanne
von
sanniundmarco01
am 26.02.2016, 13:56
Antwort auf:
Ist ein zweiter Steuerklassenwechsel zu Beginn der Elternzeit möglich?
Grundsätzlich sollte ein weiterer Steuerklassenwechsel möglich sein, sobald Elterngeld bezogen wird, denn es gilt Folgendes:
Ein Steuerklassenwechsel ist im Laufe des Kalenderjahres grundsätzlich nur einmal zulässig. Ein zweiter und weiterer Steuerklassenwechsel ist jedoch dann möglich,
wenn ein/e Ehegatte/Lebenspartner/in keine Einkünfte mehr aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstständigkeit) oder
wenn erneut wieder Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezogen werden (wenn z. B. nach Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstständigkeit wieder ein Dienstverhältnis aufgenommen wird) oder
von
Behnke
am 26.02.2016, 13:59