Hallo Frau Bader, ich bin sehr verzweifelt. Unsere Tochter ist in einem privaten Hort, wo man bis zum 01.04. des Jahres kündigen muss, falls man den Vertrag für das nächste Schuljahr nicht verlängern möchte (in diesem Fall hätte ich bis zum 01.04.2013 kündigen müssen). Nun haben wir heute einen Platz in einem günstigeren Hort für das kommende Schuljahr 2013/2014 erhalten, aber bei diesem Hort erfahren wir immer erst im Mai, ob wir einen Platz erhalten oder nicht. Deshalb konnte ich den privaten Vertrag nicht fristgerecht kündigen, sonst stünden wir evt. ohne Platz da. Nun habe ich mit der Dame von o.g. privaten Hort geredet, ob sie mich trotzdem aus dem Vertrag raus lässt (von mir aus mit einer Vertragsstrafe), obwohl ich den Vertrag nicht fristgerecht bis zum 01.04. kündigt habe. Aber sie lässt nicht mit sich reden. Nun verlängert er sich somit wieder um ein weiteres Schuljahr, d.h. in diesem Fall bis zum Schuljahresende 2014. Ist die Kündigungsfrist rechtens? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Vielen Dank für Ihre Antwort, Diana T.
von Anna1806 am 08.05.2013, 13:44