Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, die Firma bei der ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, hat nun Insolvenz angemeldet. Die Firma wird aufgelöst. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und befinde mich gerade im ersten Jahr. Was bedeutet das nun für mich? Bin ich jetzt automatisch arbeitslos? Vielen Dank im voraus. Sara

von missmacka am 20.08.2016, 10:30



Antwort auf: Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

Hallo, zuständig ist jetzt der Insolvenzverwalter. Der Kahn eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihn zu kündigen. Dann endet der Vertrag und sie müssen sich arbeitslos melden. Sie werden jedoch kein Arbeitslosengeld erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

Du bist nicht automatisch arbeitslos. Aber der Kündigungsschutz für die Elternzeit greift in bestimmten Fällen wie z.B. Insolvenz, nicht. Der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Zulassung von Kündigung bei der zuständigen Behörde stellen. Die Behörde ist je nach Bundesland verschieden. Du wirst dann von dem Verfahren in Kenntnis gesetzt und wahrscheinlich von dort auch angehört werden. Für nähere Infos kannst du diese Behörde jetzt schon kontaktieren. Einfach Googeln: Kündigung Elternzeit Bundesland "....."

Mitglied inaktiv - 20.08.2016, 13:01



Antwort auf: Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

Ich bin während der Elternzeit gekündigt worden. Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Elternzeit läuft bis Juni. Nachdem die Behörde den Antrag des AG genau geprüft hat, schickt sie dir und dem AG die Antwort zu. Dann bekommst du die Kündigung mit normaler sprich gesetzlicher Kündigungsfrist. Man ist bis Ende der Elternzeit krankenversichert. Danach hast du die Möglichkeit ALG1 zu beantragen und bist darüber krankenversichert. Dafür musst du dem Markt zur Verfügung stehen und eine Betreuung für dein Kind haben.

von spanisheye am 21.08.2016, 22:35



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