Liebe Frau Bader, inwieweit ist man bei alleiniger Sorge dem anderen Elternteil gegenüber zur Auskunft verpflichtet und in welchem Ausmaß? Beispiel. Elternteil verlangt monatlichen Bericht ,indem die Hobbies des Kindes, Schulsachstand, Treffen mit Freunden, Krankheiten etc. aufgelistet werden. Es wird auf § 1686 BGB verwiesen. Dieser Text ist nur sehr allgemein gehalten. Reicht ein Bericht alle 6 Monate mit der Zeugniskopie und ein Foto aus? Oder muß wirklich jeden Monat ein Bericht geschrieben werden? Danke für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 03.06.2011, 21:14