Frage: Info

Guten Tag , Und zwar geht es darum ich bin bis 29.9.19 in elternzeit mit meinem ersten kind. Das letzte mal elterngeld bekomme ich am 29.6.18. Ab dem 1.7.18 kehre ich in meinen alten job zurüch nur auf mini job in elternzeit. Wir planen dan ab november 2018 ein 2 kind nun zu meinen fragen. 1, ist der arbeit geber verpflichtet mir weiter meinen lohn zu zahlen wen ich beschäftigungsverbot bekomme ab november? 2. Wie ist es dan mit der elternzeit wird die dan um 3 neue jahre verlängert . 3. Wen das kind ungefähr im august kommt bin ich ja 8 wochen im mutterschutz und fängt danach die neue elterzeit an. Würde mich über eine antwort sehr freuen.

von Nataschaemili am 14.06.2017, 22:14



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Hallo, 1. Seit 2017 bekommt man nicht mehr so einfach ein Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss versuchen, Sie umzusetzen. Aber wenn Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne bekämen. 2. Für jedes Kind drei Jahre Elternzeit 3. Und was ist hier die Frage? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2017



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Warum solltest du denn ein Beschäftigungsverbot bekommen, und warum weißt du das jetzt schon im Juni, obwohl du noch nicht einmal schwanger bist?

Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 22:22



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Ich weis jwtzt schon das wen ich schwanger bin ein beschäftigungsverbot bekomme da ich in der altenpflege arbeite und beim ersten kind von anfang an freigestellt wurde und das beim 2 auch so sein wird mein chef möchte es so.

von Nataschaemili am 14.06.2017, 22:35



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Dein Chef muss sich an Recht und Gesetz halten und Dich versuchen bei Gefährdung umzusetzen ;-) Achte darauf das er diese Möglichkeit gewissenhaft prüft, Du möchtest das Geld aus BV doch nicht zurückzahlen müssen :-) Hinweis: Elterngeld wird bei dem Zeitplan der Mindestsatz 300Euro + Geschwisterbonus.

Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 22:44



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Warum sollte ich das geld vom BV zurück zahlen? Muaste meine arbeitskollegin auch nicht

von Nataschaemili am 14.06.2017, 23:08



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Kurze nachfrage, wenn du am 29.06.18 das letzte mal Kindergeld bekommst, meinst du das da die letze Auszahlung gezahlt wird? Falls ja, kann es sein das du einen Teil des EG wieder zurückzahlen muss wenn du vor dem 29.07 wieder arbeitest. den EG wird im Voraus gezahlt, der Lebensmonat beginnt also erst mit der Zahlung und alles was dann an Einkommen erarbeitet wird, wäre für das EG evtl relevant. Wenn Du gesplittet hast - Du schreibst nicht wann Kind1 geboren wurde, kann es sein das egal ist, bei EG Plus muss es IMO trotzdem angegeben werden. Würde ich bei der EG-Kasse nachfragen - sicher ist sicher. Ansonsten hast Du einen riesen Denkfehler drin. Du gehst davon aus das du automatisch ein BV bekommst, das kann sein, muss aber nicht. Da der AG dank Gesetzesänderung verpflichtet ist erst alles zu prüfen wegen einer Alternative. Und das bedeutete, er darf dich auch erst ins Büro setzen, ans Telefon oder zum Vorlesen/Füttern der zu Pflegenden abstellen. Das kann durchaus sein das du dann auch nur ein Teil-BV bekommst wenn es für die komplette Arbeitszeit keine Mutterschutzgeeignete Arbeit gibt. Auf ein BV würde ich also nicht 100% mich drauf verlassen. Für das neue EG ist es dagegen völlig egal wie lange Du EZ hattest. Das spielt da keine Rolle für. Lediglich die ersten 12 Monate EG und die Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert für die Berechnung. Ich gehe davon aus das dein Kind jetzt 2 Jahre wird, also wärst du da komplett heraus wenn jetzt noch nicht mal schwanger. Heißt, für EG 2 zählt das was du jetzt verdienst - also der Minijob. Und da du diesen innerhalb der EZ machst, kannst du auch nicht hingehen und die EZ beenden wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfallen würde um dann ein BV für den VZ-Vertrag zu bekommen. EG2 wird also recht wahrscheinlich auf etwas mehr wie Mindestsatz von 300 € sich belaufen. Geschwisterbonus gibt es nur bis Kind1 3 Jahre wird - was dann ja wohl auch wegfallen dürfte. Fraglich zudem ob man bei einem Minijob dann mit füttern usw trotz Schwangerschaft ausreichend beschäftigt ist mir einfachsten Arbeiten, mehr wie 10-15 Std die Woche arbeitet man da ja dann nicht, schon wegen Mindeslohn, nicht möglich. Wenn Du wirklich wieder ein gutes EG haben willst, wirst du also mindestens 12 Monate voll wieder arbeiten müssen. Mit einem BV kann man heute nicht mehr rechnen, wenn es bei den vorherigen Schwangerschaften so war, und selbst wenn der Chef es so will. Der wird sich nämlich da auch dem druck der KK beugen müssen wenn er das Geld von denen wieder haben will. Und die Krankenkassen prüfen inzwischen genauer. Und nein, die EZ wird nicht mal so einfach verlängert. wenn Kind2 kommt kannst du für das zweite Kind eine neue EZ beantragen, genau wie vorher eben auch Mutterschutz wo es dann volles Mutterschaftsgeld gibt sofern es dann noch einen VZ-Vertrag gibt und dieser nicht dauerhaft geändert wurde. Und du müsstest, wenn es mit der Schwangerschaft klappt, die laufende EZ beenden um dieses zu erhalten. Sonst zahlt nur die KK.

Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 08:52



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Das wird ab 2018 nicht mehr so locker gehandhabt werden (neues MuSchG). Wenn dein Chef eine Ersatztätigkeit (leichte Pflegetätigkeiten oder administrative Aufgaben, Qualitätssicherung, Dokumentationen), dann muss er dich umsetzen. Schau also, dass du dein erstes Kind betreut bekommst.

Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 09:14