Individuelles Beschäftigungsverbot nach Krankengeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot nach Krankengeld?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine dringende Frage und ein Riesen Problem...ich bin seit Sep. 2014 krankgeschrieben und in dieser Zeit ungeplant schwanger geworden. Aktuell bin ich in der 16 ssw, Termin ist der 12.10.15. Jetzt gab es zusätzlich einen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber (Kündigungsschutzklage) und das obwohl mein Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste. Die Kündigung wird nun zurückgezogen und seit kurzem geht es mir gesundheitlich besser, vielleicht durch die Schwangerschaft. Nun zu meiner Frage: Eine Beratungsärztin meiner Krankenkasse hat mir empfohlen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen aufgrund der gesamtsituation. Ich bekomme große Panik und Heulkrämpfe, wenn ich daran denke zu diesem Arbeitgeber zurückzukehren, nach allem was vorgefallen ist. Jetzt habe ich aber gehört ich müsste, nachdem ich gesund geschrieben bin, für einen Tag zur Arbeit gehen bevor ich das Beschäftigungsverbot bekommen kann. Stimmt das? Ich weiß das ich arbeitsfähig sein muss, sprich nicht krank geschrieben, aber muss ich mich und das baby wirklich der Situation aussetzen dort nach all dem wieder hinzufahren, wenn ich vorher schon Panik bekomme und kaum schlafen kann und nur am weinen bin? Vielen dank schon im voraus für einen Rat für eine verzweifelte werdende Mama :(

von Butterkeks1988 am 24.04.2015, 18:06



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot nach Krankengeld?

Hallo, auch bei Mobbing kann man ein BV bekommen - muss es aber im zweifel beweisen können. Das mit dem einen Tag meint wahrscheinlich, dass Sie ja nur fürchten, dass es Ärger gibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2015



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot nach Krankengeld?

Hallo, das mit dem BV wird nicht so einfach sein, denn deine Arbeit muss schwangerschaftsgefährdend sein. Sprich - Dämpfe, Stehen, Infektionsrisiko oder schwere Lasten etc. Ich weiß aber auch, dass Mobbing darunter fällt aber oft stellt das eine große Hürde dar. Viele FÄ sind in große Bedrängnis geraten, nach dem die BV's nur so rausgehauen wurden. Oftmals verweist ein FA an den Betriebsarzt oder an den Chef. Vll besteht die Option dich schwangerschaftsbedingt krankschreiben zu lassen, denn dann hast du keine Einbußen beim Elterngeld. Ohnehin gehen sehr viele Monate bereits bei dir mit 0€ in die Berechnung. Du musst einen Tag gesund geschrieben sein, um ins BV zu gehen. So war es damals bei meiner Freundin, vll gibt es da bereits eine Neuerung; Frau Bader wird dir sicher helfen können. Lg

von Colien07022004 am 24.04.2015, 22:27



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