Individuelles Beschäftigungsverbnot Hauptjob und Nebenjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbnot Hauptjob und Nebenjob

Hallo Frau Bader, ich arbeiten Vollzeit in einem Bürojob sitzende Tätigkeit mit bis zu 8,5 Stunden nun habe ich Wassereinlagerungen durch das viele Sitzen bekommen und massive Rückenschmerzen und habe vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot auf Reduzierung von 4 Arbeitsstunden bekommen - habe derzeit einen Nebenjob einer Putzstelle die ich Mittwochs 2 Stunden und Samstag 3,5 Stunden erledigt habe - nun kann ich diese Putzstelle doch dann nur noch Samstag für die 3,5 Stunden durchführen oder sehe ich das richtig?! Weil ich ja sonst gegen das Gesetz verstoße oder? Bitte um kurze Info - vielen Dank!

von Speedy66 am 25.11.2016, 16:11



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbnot Hauptjob und Nebenjob

Hallo, Frage ist, was im BV steht - ob es nur den Hauptjob umfasst. Reden Sie mit dem FA drüber u lassen Sie es sich schriftlich geben. Wenn Sie tatsächlich nur nicht sitzen dürfen, können Sie durchaus auch Mittwoch noch den Putzjob machen (auch ich als AG fände das bei massiven Rückenschmerzen merkwürdig). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2016



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbnot Hauptjob und Nebenjob

Das MuSchG erlaubt für Schwangere nur eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Std, unabhängig von der Anzahl der Jobs. Das heißt, dass du auch ohne das ind. BV schon nicht mehr abends nach der Büroarbeit noch putzen gedurft hättest. Nun kommt noch das ind. BV hinzu. Da muss man schauen, was genau im Text steht. Wenn nur erwähnt ist, dass die tägliche Beschäftigungszeit nicht länger als 4 Std. täglich sein darf, müssen die AG untereinander regeln, wer dich wie lange beschäftigen darf, damit nur 4 Std täglich herauskommen. Da der Hauptjob Priorität hat, nehme ich an, dass du Mo-Fr nur noch im Hauptjob arbeiten wirst. Samstags darfst du zusätzlich bis zu 4 Std putzen, wenn im Attest nichts anderes vermerkt ist. Weiß eigentlich der Arzt, wieviele und welche Jobs du hast? Das Attest musst du dann beiden Arbeitgebern vorlegen, damit diese tätig werden können. Es gilt erst ab Vorlage beim AG.

Mitglied inaktiv - 25.11.2016, 16:52



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbnot Hauptjob und Nebenjob

Massive Rückenschmerzen aber einen Putzjob willst du ausüben? Als Hauptarbeitgeber wäre ich da not amused.

von Soie am 25.11.2016, 21:38