Frage: Individuelles BV

Sehr geehrte Frau Bader, was sind die "Tatbestandsmerkmale" für ein individuelles BV durch den Arzt. Gibt es da Hinweise in Kommentierungen? Richtlinien? In einer Frage weiter unten heißt es mal wieder : "Mir geht es gesundheitlich nicht gut rechtfertigt kein BV sondern Krankschreibung." ohne die Hintergründe zu kennen. Was rechtfertigt dann ein individuelles BV? (Rückenschmerzen nicht, soweit ist mir das klar.) Ich bekam selbst ein BV. War vor der Schwangerschaft voll arbeits- und leistungsfähig trotz Herz-Kreislaufproblemen. Jedoch kam es gleich zu Beginn der Schwangerschaft zu massiven Problemen mit meinem Herz und Gynekologin wie Kardiologe sahen die Gefahr einer Herzinsuffizienz wenn ich weiter arbeite und nicht im Bett bzw. Liegestuhl bleibe. (Letztlich stellte sich heraus das ich mit fortschreiten der Schwangerschaft ja nicht einmal allein den Alltag bewältigen konnte.) Hinzu kamen Blutungen bis zur 16 /17 Woche. War das ein gerechtfertigtes BV oder nicht? Danke für Ihre Einschätzung und Auskünfte. MfG

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 19:37



Antwort auf: Individuelles BV

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2016



Antwort auf: Individuelles BV

" ....sahen die Gefahr einer Herzinsuffizienz wenn ich weiter arbeite und nicht im Bett bzw. Liegestuhl bleibe. (Letztlich stellte sich heraus das ich mit fortschreiten der Schwangerschaft ja nicht einmal allein den Alltag bewältigen konnte.) Hinzu kamen Blutungen bis zur 16 /17 Woche." Pathologische Verläufe von Schwangerschaften bedingen eine Arbeitsunfähigkeit. Diese war hier eindeutig gegeben, da du ja nicht einmal den Alltag bewältigen konntest. Es handelt sich eindeutig um eine AU. Für ein individuelles BV muss man noch arbeitsfähig sein, aber bei Fortdauer der Beschäftigung wäre eine Verschlechterung der Gesundheit/Beschwerden zu erwarten. Die Beschwerden müssen eine direkte Folge einer Schwangerschaft sein. Vorerkrankungen rechtfertigen kein BV. Selbst wenn die Vorerkrankungen infolge der Schwangerschaft schlechter mit Medikamenten zu behandeln wären und wenn sie sich verschlimmern.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 19:52



Antwort auf: Individuelles BV

Ein individuelles BV ist dann gerechtfertigt, wenn man eigentlich arbeiten könnte, nur aufgrund der Bedingungen bei der Arbeit SCHWANGERSCHAFTBEDINGTE Probleme bekommt. Ein Klassiker ist zum Beispiel das Sitzen. Bei manchen Schwangeren drückt es durch den Bauch die Venen in den Beinen beim längeren Sitzen ab. Wenn man aber eine Arbeit hat, bei der man nicht alle 15 Minuten mal rumlaufen oder sich hinlegen kann (z.B. Schalterarbeit o.ä.), dann ist das ein Problem - die Beine fangen an sehr weh zu tun. Daher bekommen manche Schwangere hierfür ein individuelles BV. Hier ist ja die Arbeit nicht an sich gefährlich und daher auch kein Grund für ein betriebliches BV. Es liegt ein Grund vor, der nur aufgrund der Schwangerschaft die Frau daran hindert, ihre Arbeit zu machen.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:01



Antwort auf: Individuelles BV

Mit den Ausführungen war es ja dann in meinem Fall gerechtfertigt. Ich schrieb ja mit Fortschreiten der Schwangerschaft und diese dauert 40 Wochen. :-D Ja die Verschlechterung war leider zu Beginn bereits absehbar, daher hieß es so zeitig wie möglich alles dafür tun um es hinauszuzögern. Was durch das Arbeitsverbot ja auch gelang. Ich habe es bis zum ET geschafft obwohl man glaubte das Baby zeitiger holen zu müssen. Ich brauchte erst ab der 32 Woche Hilfe. Hätte man das BV dann aufheben müssen und daraus für zwei Wochen ne AU machen? In der Theorie klingt das schon sehr zum Schmunzeln.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:10



Antwort auf: Individuelles BV

Blutungen bis zur 16./17. Woche sind ja auch absolut kein normaler Schwangerschaftsverlauf, von daher war es schon da eine AU und kein BV. Für die Schwangerschaft hätte es keinen Unterschied gemacht, denn zu Hause warst du ja auch mit der AU. Es war von vornherein das falsche Attest, wenn man nach deinen Ausführungen geht.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:22



Antwort auf: Individuelles BV

"Für ein individuelles BV muss man noch arbeitsfähig sein, aber bei Fortdauer der Beschäftigung wäre eine Verschlechterung der Gesundheit/Beschwerden zu erwarten. Die Beschwerden müssen eine direkte Folge einer Schwangerschaft sein." Erstens passt. "Vorerkrankungen rechtfertigen kein BV." Zweitens trifft auch zu. Ein zu schnelles aber gesundes Herz ist keine Krankheit. Ich hab's nicht verlangt und bekommen. Zu Beginn der Schwangerschaft wäre ich durchaus in der Lage gewesen zu arbeiten. Ich bin mal auf die "Tatbestandsmerkmale" gespannt. Man lernt ja nie aus.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:32



Antwort auf: Individuelles BV

Wieso "bin gespannt"? Die Frage wurde schon beantwortet. Wenn du magst, darfst du auch selber die Rechtskommentare zu § 3 MuSchG nachlesen.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:42



Antwort auf: Individuelles BV

Richtig wäre aber in dem Fall, nur das Sitzen über eine bestimmte tägliche Zeit hinaus zu verbieten. Dann hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine andere Tätigkeit, im Gehen und Stehen, anzubieten. Die Ärzte sind angehalten, ihre individuellen BVs so konkret wie möglich zu formulieren und Spielräume zu nutzen.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:44



Antwort auf: Individuelles BV

Liebe Uriah, die Eingangsfrage lautete ja ob es für Ärzte da "Leitlinien", "Richtlinien" "Hinweise" gibt, ob es durch Rechtssprechung oder Kommentierungen "geregelt" ist. Wie oft scheinen FA 's auch individuelle BV's auszustellen obwohl eindeutig der AG zuständig ist. Ich finde das schon putzig... Die fragenden Frauen hier sollen es "immer wissen" aber wenn es scheinbar ein Großteil der Ärzte schon nicht begreift...?

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 20:52



Antwort auf: Individuelles BV

Hier ein Bericht von einem Fachanwalt für Medizinrecht: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxismanagement/praxisfuehrung/article/657092/beschaeftigungsverbot-schwangeren-oft-reicht-attest.html "Maßgeblich bei der Erteilung eines individuellen Beschäftigungsverbotes sind mithin die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, die Gesundheitsgefährdung für die Mutter oder das Kind unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen, und es darf sich nicht um krankheitsbedingte Schwangerschaftsbesonderheiten handeln." Unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedinungen heißt ja das es am Arbeitsplatz liegt und bei deine Ausführungen klingt es ja so das es ganz egal gewesen wäre welcher Arbeitsplatz, ob nun Büro, Verkauf, Lager oder Arztpraxis. Insofern doch eher Krankschreibung.

von Soie am 08.12.2016, 21:21



Antwort auf: Individuelles BV

Krankschreibung ohne krank zu sein und ohne sich krank zu fühlen? Da hätte ich pers. weiter gearbeitet und eben den schlimmen Fall x ggf. in Kauf genommen. Ihr gebt Euch Mühe- dafür vielen Dank aber ich steig nach wie vor nicht durch. Lese mir den Artikel morgen mal durch. Danke.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 21:31



Antwort auf: Individuelles BV

"Wie oft scheinen FA 's auch individuelle BV's auszustellen obwohl eindeutig der AG zuständig ist." Für individuelle BVs ist IMMER nur ein Arzt zuständig, nie der AG. Du kannst dir die Fragen ja selber beantworten, wenn du bei Beck's online die Rechtskommentare dazu raussuchst, und wirst bestätigt finden, was hier alle schreiben. Außerdem gibt die Ärztekammer dazu Infos an die Ärzte und die Ärztezeitung schreibt zum Thema in regelmäßigen Abständen. Oder du klärst die Frage durch einen Rechtsanwalt für Mutterschutzrecht. "Die fragenden Frauen hier sollen es "immer wissen" ..." Die hier schreiben, sind zumindest z.T. Experten auf dem Gebiet, entweder in juristischen, medizinischen oder verwaltungsrechtlichen Aufgaben oder Berufen - nicht einfach "Hausfrauen". Noch nicht gemerkt?

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 14:15



Antwort auf: Individuelles BV

@ Uriah Du liest nicht richtig oder verstehst nicht richtig. "Wie oft scheinen FA 's auch individuelle BV's auszustellen obwohl eindeutig der AG zuständig ist." "Für individuelle BVs ist IMMER nur ein Arzt zuständig, nie der AG." Man liest hier immer wieder, dass Ärzte Frauen ins BV schicken wegen Gründen die allein am Arbeitsplatzes liegen (Paketdienst, Kita, Chemiefabrik usw.). Nicht deren Zuständigkeit, einige Frauenärzte tun es dennoch. Das war damit gemeint. "Du kannst dir die Fragen ja selber beantworten, wenn du bei Beck's online die Rechtskommentare dazu raussuchst, und wirst bestätigt finden, was hier alle schreiben." Kommentierung bzgl. Voraussetzungen BV gibt's online nicht für Ottonormalmensch kostenfrei zu lesen. Schon versucht. https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErfKoArbR_12/MuSchG/cont/ErfKoArbR.MuSchG.p3.htm "Die fragenden Frauen hier sollen es "immer wissen" ..." "Die hier schreiben, sind zumindest z.T. Experten auf dem Gebiet, entweder in juristischen, medizinischen oder verwaltungsrechtlichen Aufgaben oder Berufen - nicht einfach "Hausfrauen". Noch nicht gemerkt?" Die EXPERTINNEN waren nicht gemeint sondern die FRAGENDEN Frauen, die sich trauen das Wort BV in den Mund zu nehmen. Die immer gleich so hingestellt werden als würden sie ohne Skrupel den Sozialstaat ausnutzen wollen. (Manche wissen es eben einfach nicht besser oder denken sich nichts dabei. Nicht immer ist es Vorsatz.) Danke für die vielen Beiträge.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 16:55



Antwort auf: Individuelles BV

Was ist denn dein Problem? Du kommst nicht an die online Rechtskommentare heran, und einen gedruckten hast du scheinbar auch nicht zur Verfügung. Dann darfst du eben denen glauben, die einen Zugang dazu haben - mir zum Beispiel. Ich weiß, dass manche schwangeren Frauen es nicht besser wissen. Dann fragen sie in einem Rechtsforum und wollen es dann nicht hören, dass sie falsch liegen. Dem Arzt glauben sie ja z.T. auch nicht. Wenn sie dann noch bissig werden, hört auch bei mir das Verständnis auf. Zurecht muss man dann die Beweggründe in Frage stellen.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 17:35



Antwort auf: Individuelles BV

Ich hab kein Problem :-D Nach der EZ habe ich Zugriff und werde mal lesen. Bis dahin hat's Zeit. Nirgendwo steht, dass ich es nicht glaube. Ich verstehe lediglich nicht, warum sogar Ärzte teilweise so unwissend sind und letztlich "Fehler" machen... vermutlich haben die auch keinen Beck Zugang oder ein Buch: -D

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:05



Antwort auf: Individuelles BV

Wenn ich mich nicht irre meinst Du oft, alles die BV anzweifeln würden automatisch schon "rot" sehen wenn Frauen das Wort in den Mund nehmen. Das ist aber eben mitnichten der Fall. Ich begrüße und unterstütze ein BV - wenn es aus den richtigen Gründen ausgestellt wird. Dann nämlich wenn es dem Schutze von Mutter und/oder Kind dient und ALLE anderen Optionen ausgeschöpft sind. Und genau daran scheitert es eben oft. Wenn es nach mir ginge dürfte weder normaler Arzt noch Betriebsarzt noch der Ag selbst ein BV aussprechen. Eben weil zu oft eines ausgestellt wird was eigentlich nicht sein darf. Meiner Meinung nach sollte das nur ein Amtsarzt machen dürfen - nach Prüfung aller maßgeblichen Dinge. In Absprache dann mit den behandelnden Ärzten und dem Arbeitgeber um alle Alternativen zu prüfen. Und, ich kann mich nicht daran erinnern hier jemals gelesen zu haben als erste Antwort, Du hast ein BV = Du betrügst also den Staat. Sondern oft kommt der Hinweiß - wenn das BV aus dem ersten Blick fragwürdig aussieht - das es unter Umständen !!! zu unrecht ausgestellt wurde. wenn ein Arzt das BV ausstellt weil die Frau Kindergärtnerin ist dann ist das eben fragwürdig. Wie kann der Arzt wissen ob die Frau im Kindergarten mit U3 Kindern zu tun hat oder ob die evtl nur als Leitung im Büro sitzt? Und ja, ich kenne genügend Leute welche bei der Beschreibung ihres Arbeitsplatzes bestenfalls gerne übertreiben, viele lügen sogar offen. Oder sie nutzen aus das noch falsche Berufe beim Arzt hinterlegt sind. Ich habe mal Diätassistentin gelernt, das habe ich auch damals bei meinen Ärzten so angegeben - ich arbeite seit Jahren nicht mehr in dem Bereich und es ist nicht aus den Akten weg zu bekommen. mein jetziges Berufsbild ist in vielen Teilen ähnlich, es unterscheidet sich aber in gravierenden Gebieten. Und ob ich als Diätassistentin in der Küche arbeite, unter Umständen an der Essensausgabe am band oder bei Patienten die Beratung am Krankenbett nur machen ist ein riesen Unterschied. Wie will der Arzt da denn entscheiden wann ein BV wegen dieses Berufes gegeben ist wenn er nur list, Danyshope ist Diätassistentin? Mein AG, der kann das, der Arzt aber nicht. Also müsste jedes BV was nur wegen des Berufes an sich ausgestellt wird eigentlich von jeder Krankenkasse sofort angezweifelt werden. Und genau das passiert in teilen bereits. wenn man also hier im Forum darauf hinweist, Du dein BV könnte problematisch sein, dann ist das kein Angriff, keine Unterstellung, sondern einfach nur erst einmal ein netter Hinweiß, pass auf. Und wegen dem individuellen, da langt es im Grunde genommen ja schon aus wenn Frau beim Arzt "jammert", mein Chef der mobbt mich seit er weiß das ich schwanger bin. ich gehe jede wette ein, verdammt viele Frauen machen genau das um möglichst schnell ein BV zu bekommen - selbst dann wenn es nicht stimmt. Warum das BV ausgestellt wurde weiß ja der Chef nicht, kann Frau also egal sein was später dann evtl ist. dagegen kenne ich viele Frauen die körperlich echt am Ende sind, sich während der Schwangerschaft zur Arbeit schleppen, aber kein BV bekommen oder auch nur eine Krankschreibung weil der Arzt sich das nicht "zutraut". Oder die Frauen eben nicht "jammernd" wirken wollen und ihren wirklichen Zustand beim Arzt abtun. Und genau auch um diese Frauen zu schützen sollte eben der Amtsarzt oder jemand ähnliches dann entscheiden. Mindestens dann wenn sie den Mund selbst aufmachen, aber dann kann eben ganz genau geschaut werden, ist eine Krankschreibung noch sinnvoll oder doch schon ein BV. Udn jetzt lese mal nach wie oft hier Frauen gleich hochgehen wenn man es wagt sie darauf nur hinzuweisen, halt stopp, dein BV könnte problematisch werden. oder Du darfst bei der nächsten Schwangerschaft nicht automatisch davon ausgehen wieder eines zu bekommen. Da kann man sich in vielen Fällen seinen Teil echt denken. ich möchte echt Mäuschen sein ab 2017 wenn da viele mit auf die Nase fallen - und ich hoffe das durchaus bei denen welche es eben aus "Betrugsabsichten" heraus wissentlich drauf anlegen.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:19



Antwort auf: Individuelles BV

Ich denke mal oft liegt es daran das die Ärzte seit Jahren keine Fortbildung mehr hatten, es höchstwahrscheinlich nicht mal Teil ihres Ausbildung ist da Unterschiede zu sehen, einfach nur genervt und gestresst sind und mitunter auch einfach angelogen werden.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:21



Antwort auf: Individuelles BV

Danyshope Beschreibst Du alles schon ganz richtig. Ich habe von Dir auch noch nie etwas anderes gelesen - nur Hinweise und diese ohne Unterstellungen. :-) Läuft aber leider nicht immer so. Mit den Fortbildungen der Ärzte hast Du vermutlich recht.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:37



Antwort auf: Individuelles BV

Ich kann aber auch Frauen verstehen, deren Frauenärzte solches Zeug erzählen und sie hier dann etwas anderes Lesen... Das die teilweise auf Durchzug stellen und die Welt nicht mehr verstehen ist doch klar. Man glaubt doch seinem Arzt. Ich denke es ist zum Thema nun fast alles gesagt. Mein Kind "ruft" und ich klink mich erst mal wieder aus. Schönen Abend Euch allen.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:46



Antwort auf: Individuelles BV

Rechtskunde ist kein Bestandteil der Ärzteausbildung. Die Vorgaben und Rechtsprechung zum Thema BV sind inzwischen so komplex und z.T. sogar einzelfallbezogen, dass es für die Ärzte quasi unmöglich ist, da durchzusteigen. Dazu kommt noch, dass viele Schwangere einfach "Geschichten erzählen" - z.B. psychische Belastung am Arbeitsplatz o.a. Kann der Arzt kaum nachprüfen - aber er kann in die Haftung kommen, wenn aufgrund der Behauptung der Schwangeren später was passiert. Daher sprechen die Ärzte eher ein BV aus. Hinzu kommt der wirtschaftliche Zwang vieler Praxen - die Schwangeren bringen das Geld rein und man möchte seine Patientiennen als Arzt daher nicht verlieren. Sinnvoll wäre es, wenn ein BV nur noch von dafür zugelassenen Amtsärzten ausgesprochen werden dürfte - die wären neutral und nicht wirtschaftlich abhängig.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 22:20



Antwort auf: Individuelles BV

Ich finde nicht, dass die Fragestellungen zum BV so sehr komplex ist, dass man da nicht durchsteigen könnte. Es gibt Infos dazu von den Aufsichtsbehörden, es gibt Infoveranstaltungen dazu, es gibt Infos von den Ärztekammern und der Ärztezeitung. Alle die Infoseiten, die ich diesbezüglich gesehen habe, sind 1-2 Seiten, also doch übersichtlich genug. Was sicher stimmt, ist der enorme Patientendurchsatz pro Zeit, der alles so beschleunigt. Es muss alles sehr schnell gehen, da bleibt keine Zeit um Fälle in Ruhe zu durchdenken. Und man möchte die Patientinnen nicht verärgern - trotzdem haben viele Ärzte inzwischen erkannt, dass es sie auch nicht weiter bringt, wenn sie einfach die Wünsche der Patientinnen erfüllen, weil sie sich dann vor Anfragen nicht mehr retten können. Daher haben die Ärzte idR durchaus den Wunsch, sich an die Vorgaben zu halten und nur in berechtigten Fällen und dann nur das richtige Attest auszustellen. Wenn nur Amtsärzte darüber entscheiden dürften, dann müßten die Amtsärzte ja die ganze Diagnostik zur Verfügung haben und alles von vorne aufrollen. Das wäre dann auch eine teure Angelegenheit. Ich würde es schon für eine Verbesserung halten, wenn die U2 nicht bei den Krankenkassen verwaltet werden würde, und wenn die U2 mehr und geschulteres Personal hätte, um die BVs strenger zu kontrollieren. Wenn die Lohnfortzahlung häufiger verweigert werden würde, und bestimmte Ärzte mit Regreßforderungen konfrontiert würden, dann würde sich das sehr schnell herumsprechen und sie würden vorsichtiger werden. Das ist das stärkste Argument für einen Arzt, wenn es ihn richtig Geld kosten kann.

Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 09:23



Antwort auf: Individuelles BV

Jein, Ärzte in Regress zu nehmen erachte ich nicht als Lösung. Weil dann viele Frauen die eben eigentlich ein BV bekommen müssten darunter leiden würden. Ich weiß zB ganz genau das viele Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden auch dann wenn sie unter normalen Umständen nicht möglich sind. Ein Beispiel zB, ich bekomme seit Jahren im Zuge einer Schmerztherapie Krankenanwendungen. In der regel zahlen die Krankenkassen nur 18 Anwendungen. Und sagen das auch so den Patienten. dabei gibt es die Möglichkeit weit mehr wie 18 Anwendungen zu verordnen im sogenannten "außerhalb des Regelfalles". Genau das verschweigen aber viele Ärzte. Genau so wie mir schon gesagt wurde bei mangelhafter Begründung müsste ich irgendwann dann die Behandlungskosten übernehmen. Genau diese Gefahr sehe ich eben auch bei deinem Vorschlag. Bei den Krankenkassen gibt es den medizinischen Dienst, warum den nicht entsprechend ausweiten? Da wird es ab 2017 eh einen Umbruch geben. Größtes Problem sehe ich im Umstand ob zeitnah dann eine Begutachtung erfolgen kann, aber dann muss im Zweifel eine Schwangere eben diese Zeit freigestellt werden. Gibt dann auch zeit um alle nötigen Blutuntersuchungen usw abzuklären.

Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 10:56



Antwort auf: Individuelles BV

Serologische Untersuchungen werden im Rahmen von individuellen BVs nicht benötigt. Wenn sie benötigt werden, sind das immer generelle BVs, die der Arbeitgeber auszustellen hat. Dafür ist die Kompetenz eines Betriebsarztes erforderlich. Kein Frauenarzt muss - genau genommen - serologische Untersuchungen im Zusammenhang mit einem BV durchführen. Die Aufgabe des FA beschränkt sich auf BV, die aufgrund von medizinischen Indikationen nötig sind.

Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 11:12



Antwort auf: Individuelles BV

Mir geht es darum das weder der FA noch der AG ein BV ausstellen, sondern eben immer eine eigene Stelle. Und da wären dann eben auch entsprechende Blutuntersuchungen wegen Immunstatus usw ein Thema. Und, meine Toxoplasmoseuntersuchung fand nicht im Rahmen des AG statt, sondern gehörte zur Untersuchung beim FA. Wobei dort dann als IGL-Leistung. In einem Job wo man täglich mit rohen Fleisch zu tun hat also eine grenzwertige Geschichte.

Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 11:32



Antwort auf: Individuelles BV

Eine eigene Stelle zuständig für BVs: das wäre ein enormer verwaltungstechnischer Aufwand, und es würde eine Gesetzesänderung im MuSchG erfordern. Da das MuSchG gerade kurz vor der Änderung steht: keine Chance. Außerdem ist es politisch nicht gewollt. Toxoplasmose kann mit Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen ausgeschlossen werden, da die Erreger ausschließlich oral aufgenommen werden können. Führt laut Hinweisen der Aufsichtsbehörden in keinem Fall zu einer Freistellung; nicht einmal in einer Fleischfabrik. Wenn in Einzelfällen doch Freistellung erfolgte, war das nicht konform mit den behördlichen Vorgaben.

Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 11:45