Hallo, leider habe ich bisher in diesen Foren keine Antworten auf meine Fragen erhalten, daher meine Fragen wie folgt. Ich habe am 06.06.16 ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 23.12.16 unterschrieben. Im Juli war der Schwangerschaftstest positiv. Am 18.08.16 habe ich ein Individuelles Beschäftigungsverbot bekommen: „Aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden wird mit sofortiger Wirkung für die o.g. Patientin nach § 3 Abs. 1 MuSchG ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen.“ (Aufgrund Mobbing durch die Zeitarbeitsfirma) Ich habe mich nun vorsorglich zum 24.12.16 arbeitslos gemeldet, da mein Vertrag ja ausläuft. Meine 1. Frage: Können die mir bedingt durch das BV mein ALG 1 verweigern, weil Sie sagen dass ich nicht vermittelbar bin? Ich würde ja eh nur Leistung vom 24.-26.12.16 erhalten, da ich am 27.12. in den Mutterschutz gehe. Das BV ist ja gültig während der Beschäftigung oder auch darüber hinaus? Meine Ärztin hat kein Datum angegeben wie lange es gültig ist. Würde es helfen das BV aufheben zu lassen, damit ich die 3 Tage von der Arbeitsagentur bezahlt bekomme? Wenn die die Zahlung verweigern würden, dann würde ich von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld erhalten das wäre sehr schlecht. Das bekäme ich in der Höhe des ALG 1 oder? Meine 2. Frage: Ich habe noch einen Rest Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Die muss die Zeitarbeitsfirma mir auszahlen oder nicht? Kann die Arbeitsagentur sagen, dadurch dass ich noch Urlaubsgeld bekomme, dass Sie mir die 3 Tage kein Geld geben? (Habe noch einen Restanspruch ALG 1 von 4,5 Monaten) Meine 3. Frage: Kann ich von der Firma verlangen meinen Vertrag für die 3 Tage zu verlängern? Damit mir keine Nachteile entstehen…..und 3 von den 12 Tagen Urlaubstagen an den Arbeitsvertrag hinten ran hängen? Ich muss dazu sagen, dass ich mit denen bezüglich Lohnfortzahlung beim Arbeitsgericht war und unser Verhältnis nicht gut ist. Meine 4.Frage: Wie würde es aussehen, wenn das BV aufgehoben werden würde und ich stattdessen bis Beginn des Mutterschutzes krankgeschrieben werden würde, oder auch länger. Bekäme ich dann Krankengeld als Übergang und danach dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe Krankengeld? Oder kann sich die Krankenkasse quer stellen da das ein befristetes Arbeitsverhältnis war und ich nicht gekündigt wurde oder der Gleichen? Vielen vielen Dank für Ihr kommenden Antworten!
von Mellie1986 am 10.11.2016, 17:21