Kindsmutter hat Kind 1 aus erster Ehe. Kind 1 lebt bei Kindsmutter und Kindsvater zahlt Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Mittlerweile ist Kindsmutter wieder verheiratet. Hieraus entstanden Kind 2 (3 Jahre) und Kind 3 (6 Monate). Kindsmutter ist aktuell in Elternzeit drei Jahre. Wenn Kind 1 zum Kindsvater zieht, in welcher Höhe ist die Kindsmutter dann unterhaltspflichtig, wenn sie a) aktuell keiner Beschäftigung nachgeht und Mindestsatz des Elterngeldes 300 EUR bezieht? b) nach der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung mit ca. 1.500 EUR netto nachgeht? In welchem Rahmen werden Kind 2 und 3 berücksichtigt?
von
Onetime
am 07.04.2016, 22:07
Antwort auf:
In welcher Höhe fällt Kindesunterhalt an?
Hallo,
Sie hat eine Erwerbsobliegenheit - auch wenn sie zu Haus bleibt wegen weiterer Kinder. Evtl. wird sie fiktiv höher angesetzt.
Ansonsten sind alle Kinder gleichberechtigt. Ihr müssen 1080 e bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2016
Antwort auf:
In welcher Höhe fällt Kindesunterhalt an?
Kind 2 und 3 sind gleichberechtigt zu Kind 1.
Bedeutet bei 1080€ Selbstbehalt bleiben 410€, die auf 3 Kinder zu verteilen sind. Wenn sie denn wieder Einkommen hat.
Wird eine Mangelfallberechnung.
Wenn KV nicht verheiratet ist kann er 72 Monate Unterhaltsvorschuss beantragen.
von
Sternenschnuppe
am 08.04.2016, 08:00