In welchem Zeitraum kann der Vater 2 Mon. Elternzeit mit Elterngeld nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In welchem Zeitraum kann der Vater 2 Mon. Elternzeit mit Elterngeld nehmen?

Hallo Frau Bader, meine Frau möchte im Anschluss an den Muschu 12 Monate Elternzeit nehmen und ich 2 Monate (also die sogenannten Partnermonate). In welchem Zeitraum nach Geburt des Kindes kann ich diese 2 Monate mit gleichzeitigem Bezug von Elterngeld beantragen??? Der errechnete Geburtstermin ist der 11.01.2014. Ist es möglich die Elternzeit und Elterngeld von 2 Monaten für mich, den Vater für den 2. und den 13. Lebensmonat des Kindes (also 1. Monat voraussichtlich vom 11.02.14 - 10.03.14 und 2. Monat: vom 11.02.15 - 10.03.15) zu beantragen/ zu nehmen. Meine Frau würde gerne (die ersten) 12 Monate Elternzeit mit Elterngeld beantragen. Ist das in dieser Kombination möglich? Herzlichen Dank und liebe Grüße

von fluxie am 20.11.2013, 19:51



Antwort auf: In welchem Zeitraum kann der Vater 2 Mon. Elternzeit mit Elterngeld nehmen?

Hallo, Sie haben insgesamt 14 Monate, die Sie frei verteilen können. Nur die Monate, in denen Ihre Frau Mutterschutzgeld bekommt, wenn ihr angerechnet. Jeder muss mindestens zwei Monate nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Also geht Ihre Konstellation. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2013



Antwort auf: In welchem Zeitraum kann der Vater 2 Mon. Elternzeit mit Elterngeld nehmen?

Deine Monate gehen. Hauptsache innerhalb der ersten 14 Monate. Deine Frau hat nur 10 Monate mit Elterngeld wenn sie Mutterschutzlohn bekommt.

von Sternenschnuppe am 20.11.2013, 20:11



Antwort auf: In welchem Zeitraum kann der Vater 2 Mon. Elternzeit mit Elterngeld nehmen?

Mit Geburtsdatum 11.01.14 sind die letzten beiden Elterngeldmonate der 11.01.15 bis 10.02.15 und 11.02. bis 10.03.15. Die Kombination 2. und 13. Lebensmonat gehen also! Wobei der 13. Lebensmonat am Tag des ersten Geburtstag anfängt!!! Allerdings kann die Frau keine 12 Monate Elterngeld nach dem Mutterschutz beanspruchen, da ihr insgesamt nur 12 Monate zustehen und die Mutterschutzzeit darauf angerechnet wird (macht 2 Monate MuSchu + 10 Monate Elterngeld, wird der MuSchu länger, verkürzt sich das Elterngeld). Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.11.2013, 20:15



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