Liebe Frau Bader, ich habe bisher keine Elternzeit beantragt, da mein letzter Arbeitsvertrag während der Zeit des Mutterschutzes endete. Mein neuer Arbeitsvertag (beim selben Arbeitgeber) beginnt nun an dem Tag, an dem meine Tochter 25 Monate und 3 Tage alt sein wird. Zwischenzeitlich war ich nicht arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet. In welchem Umfang steht mir nun noch Elternzeit zu? 10 Monate? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sorina
von Sorina am 09.07.2017, 18:28