In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

In welchem Fall bekomme ich das volle Gehalt während meiner Elternzeit falls es so einem Sonderfall gibt. Bei den ersten beiden Kindern hatte und werde ich keinen Elternzeit beantragen. Ich erwarte in Kürze mein drittes Kind und meine beiden Kinder sind 1 und 2 Jahre alt. Ich bin in einer nicht selbstständige Arbeit tätig und verdiene Brutto 2950 € (Steuerkl. 3). Nebenbei habe ich einen Minijob auf 450€ Basis. Meine Frau ist nicht erwerbstätig. Was wäre der für mich günstigster Fall? Ich freu mich auf Ihre Antwort?

von Nuri am 16.10.2017, 10:43



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Hallo, einen solchen Sonderfall gibt es nicht. Sie können zwölf Monate Elterngeld bekommen, in der Zeit fällt das Gehalt aber komplett weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2017



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Das volle Gehalt? Gar nicht, wie soll das gehen?

von Tini_79 am 16.10.2017, 11:15



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Für Elterngeld gibt es keine Sonder- oder Härtefallregelung, bei der man dann volles Gehalt bezieht. Aber wenn deine Frau nicht erwerbstätig ist, musst du doch keine Elternzeit nehmen? Klar wäre das sicher schön, aber - so ist das eben - man muss es sich auch leisten können.

von cube am 16.10.2017, 12:16



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Ein Kind zu bekommen ist kein Sonderfall, sondern alltäglich. Volles Gehalt bekommen angestellte Frauen während des Mutterschutzes, ansonsten eben Elterngeld in Höhe von ca. 2/3 der üblichen Einkünfte. Als Vater kannst du bis zu 12 Monate Elterngeld in den ersten 14 Monaten bekommen mit den eben angesprochenen Geldern, zusätzlich in deinem Fall 2x75€ Geschwisterbonus. Deine Frau sollte ebenfalls Elterngeld beantragen: sie bekommt den Mindestsatz von 300€ und ebenfalls den Geschwisterbonus.

von Andrea6 am 16.10.2017, 13:41



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Gebe dir in allen punkten Recht, abet es gibt nur einmal den Geschwisterbonus auch wenn zwei Kinder unter 3 sind.

von sterntaler82 am 16.10.2017, 14:49



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

du bekommst entweder 2/3 deines gehalts oder höchstens 1880 euro. das ist der höchstsatz. volles gehalt bekommt nur die mutter während der mutterschutzzeit, aber auch nur dann, wenn sie da als voll angestellt läuft. wenn sie z.b. in elternzeit kind 1 ist und diese nicht für den neuen mutterschutz beendet, erhält sie nicht das volle gehalt

von mellomania am 16.10.2017, 14:52



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

12 Monate eg gibt es nur wenn die Frau darauf verzichtet und das Kind nicht zu früh geboren wird.

Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 14:56



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Meint er vielleicht TZ in EZ und es gibt somit anteilig EG?

Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 16:33



Antwort auf: In welchem Sonderfall bekomme ich im Elternzeit das volle Gehalt?

Oh ja - das stimmt. Aber: es sind ja 10%, mindestens aber 75€. Bei entsprechendem Gehalt kann das also durchaus auch mehr sein ;-)

von Andrea6 am 16.10.2017, 19:20



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