Hallo. Liebe frau Bader ich habe ein kind dessen elternzeit geht bis 4.11.2015 und wir planen unser 2. kind und könnte evntl schwanger sein. Wenn das 2. kind noch in elternzeit kommt habe ich recht auf das arbeitgeberzuschuss und elterngeld in der selben höhe wie bei kind 1?? Da ich vor der 1. ssw beschäftigt war hatte ich ein gutes nettogehalt. Wie wird das bei kind 2 sein? Hat man da recht was vom AG zu bekommen zusätzlich zu mutterschaftsgeld? Was muss ich tun evntl. beantragen? Mfg
von
Miss_amicelli
am 22.10.2014, 13:58
Antwort auf:
In elternzeit 2. kind planen
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2014