Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage als privater Arbeitgeber für meine Haushaltshilfe. Dieser habe ich seit 4 Monaten ein Arbeitsverbot ausgestellt. Wir bekommen den größten Teil über die U2 zurückerstattet. Normale Mutterschutzfrist beginnt am 01.11. Jetzt ist es so, das meine Haushaltshilfe vielleicht umziehen muss. Wenn sie mir bescheid gibt, dass sie umzieht, ist das dann einer Kündigung gleichzusetzen und muss ich die Lohnzahlungen dann beenden? Wäre es besser für sie, sie gibt mir gar nicht vorher bescheid, damit sie möglichst lang Zahlungen erhält? Danke für Ihre Antwort!
von Choya am 13.10.2014, 13:04