In der Elternzeit wieder schwanger wie verhält sich das mit dem Geld bv

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In der Elternzeit wieder schwanger wie verhält sich das mit dem Geld bv

Hallo liebes Experten Team. Ich habe mal eine frage und zwar, Ich bin im zweiten Jahr in Elternzeit, im zweiten Jahr darf man ja etwas dazu verdienen, somit hat mir mein Chef vorgeschlagen das ich ein Mini job zusätzlich bei ihm machen kann , dass Angebot habe ich auch gerne angenommen. Jetzt ist es jedoch dazu gekommen das ich wieder Schwanger bin und schon in der erste Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbotvon ihm bekommen habe... Damals war es so das ich ja mein volles Gehalt bekommen habe , aber wie verhält es sich es? Wie schon gesagt , bin in Elternzeit , aber mache ein minijob beim selben Arbeitgeber? ?? Danke schon mal für die Antwort

von Bibichris am 03.12.2015, 07:26



Antwort auf: In der Elternzeit wieder schwanger wie verhält sich das mit dem Geld bv

Hallo, Sie bekommen im BV das, was Sie ohne BV bekämen. Also den Minijob-Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2015



Antwort auf: In der Elternzeit wieder schwanger wie verhält sich das mit dem Geld bv

Du bekommst im BV das was Du auch verdienen würdest. Also in Höhe des Minijobs bis zum Ende der Elternzeit. Welche Du zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden darfst.

von Sternenschnuppe am 03.12.2015, 09:01



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