Hallo liebes Experten Team. Ich habe mal eine frage und zwar, Ich bin im zweiten Jahr in Elternzeit, im zweiten Jahr darf man ja etwas dazu verdienen, somit hat mir mein Chef vorgeschlagen das ich ein Mini job zusätzlich bei ihm machen kann , dass Angebot habe ich auch gerne angenommen. Jetzt ist es jedoch dazu gekommen das ich wieder Schwanger bin und schon in der erste Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbotvon ihm bekommen habe... Damals war es so das ich ja mein volles Gehalt bekommen habe , aber wie verhält es sich es? Wie schon gesagt , bin in Elternzeit , aber mache ein minijob beim selben Arbeitgeber? ?? Danke schon mal für die Antwort
von Bibichris am 03.12.2015, 07:26