In Elternzeit wieder schwanger, wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechne

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit wieder schwanger, wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechne

Hallo Frau Bader, Ich habe am 24.10.2013 einen Sohn geboren. Hatte Elternzeit bis 24.10.2016 habe 2 Jahre Elterngeld bezoge. Ich beziehe seit dem 24.10.2016 wieder volles Gehalt. Ab dem 02.01.2017 gehe ich in Mutterschutz bekomme ja dann 6Wochen vor der Geburt und 6Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld. Wie wird denn das Elterngeld berechnet? Da ja die Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate sind. Wird die Elternzeit vom 1. Kind ausgeblendet und die letzten Monate vor der 1. Elternzeit als Berechnungsgrundlage genommen. Bzw. Bis Oktober zurück und dann die Zeit vor der 1. Elternzeit genommen? Oder gelten tatsächlich die letzten 12 Monate? Entbindungstermin ist der 14.02.17 Vielen Dank schonmal M.K

von melaniew.1986 am 20.11.2016, 19:04



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger, wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechne

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, ohne Monate mit MG (da kann man auf die Ausklammerung verzichten). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger, wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechne

Recht simpel, alle Gehälter welche Du vom 24.10 bis Beginn Mutterschutz bekommen hast gehen in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Was nicht viel sein wird, weil im Grunde genommen nur 2 volle Gehälter. Das was dann an den 12 vollen Monaten fehlt wird eben mit 0 in die Berechnung gehen - du hattest ja kein Einkommen. Wärst Du innerhalb der Elternzeit arbeiteten gegangen, würde das mit einfließen. Nur das ERSTE !!! Jahr Elterngeld wird ausgeklammert, Du hättest also Kind2 fast direkt nach dem ersten Geburtstag von Kind1 bekommen müssen bzw mindestens dann in den Mutterschutz gehen müssen damit das gelten würde. Wie lange Du ansonsten in Elternzeit warst ist egal. Auch das das Elterngeld über 2 Jahre gezahlt wurde ist egal. Lediglich für das Mutterschutzgeld ist es wichtig das Du nicht mehr in EZ bist - das wird anhand deines Vollzeitgehaltes gezahlt. So oder so, sehr viel mehr wie Mindestsatz wird es wohl nicht wirklich werden, zumal auch der Geschwisterbonus nicht greift.

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 20:03



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