Mein Fall ist glaub ich sehr speziell. Ich bin zur Zeit in Elternzeit, diese Endet jetzt zum 30. Dezember und da wollte ich eigentlich auch wieder das Arbeiten anfangen. Mit meinen Chef ist alles geregelt. Mein Vertrag ist bis zum 31.03.2015 befristet, ich habe aber die mündliche Zusage, dass der Vertrag verlängert wird. So, nun bin ich wieder Schwanger, das war so nicht ganz geplant, aber wir freuen uns auf jeden Fall. Bei meiner letzten Schwangerschaft hatte ich ab bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, da mir ein Impfschutz fehlt. Jetzt zu meiner Frage: Habe ich automatisch wieder ein Beschäftigungsverbot so bald ich die Schwangerschaft bekannt gebe? Ich schätze mal mein Chef möchte unter dieser Situation meinen Vertrag bestimmt nicht verlängern, darf er das?
von kerschdin am 12.12.2014, 19:21