Frage: in Elternzeit und Planung 2 Kind

Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 11. Nov.2013 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im Nov. 2015 müsste ich demnach wieder anfangen zu arbeiten. Da wir aber ein zweites Kind planen, würde ich gern wissen wie das abläuft. Muss ich falls ich bis dahin schwanger bin, schwanger wieder meine Tätigkeit aufnehmen oder ist es besser die Elternzeit zu verlängern? Wie ist es mit dem Elterngeld ? Berechnet es sich für das 2. Kind aus dem Gehalt, dass ich vor der ersten Schwangerschaft verdient habe? Und was ist mit dem Mutterschaftsgeld? Ich habe mir gedacht, dass es so vielleicht besser ist gleich ein zweites Kind zu bekommen bevor ich zurückkehre und nach kurzer Zeit dann wieder schwanger werde und mein Arbeitgeber sich wieder um Ersatz bemühen muss. Jedoch sieht es momentan finanziell ohne Elterngeld nicht sehr gut aus, da nun nur mein Mann Geld verdient. Ist es ratsam diesen Weg zu gehen oder soll ich lieber wieder das Arbeiten beginnen? Vielen Dank im Voraus!

von Su1712 am 10.01.2015, 00:23



Antwort auf: in Elternzeit und Planung 2 Kind

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Deshalb wäre es in Ihrem Fall sinnvoll, die Elternzeit zu verlängern.Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2015



Antwort auf: in Elternzeit und Planung 2 Kind

Das Elterngeld für Kind 2 berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutz. Wenn du nicht arbeiten warst, dann gibt es nur den Mindestsatz von 300 Euro zzgl 75 Euro Geschwisterbonus bis Kind 1 3 Jahre alt geworden ist. Beginnt der MuSchu für Kind 2 zB im März 2016, dann zählt zur Berechnung das Gehalt aus Dez 2015 bis Feb 2016 (und der anteilige Lohn aus Nov 2015). Dieses ganze Gehalt wird addiert. Die Summe daraus wird durch 12 geteilt, um den Jahresdurchschnitt zu ermitteln. Und davon gibt es dann ca 65% an Elterngeld. Du könntest natürlich auch deine Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz verlängern, dann gäbs auf jeden Fall wieder den Mindestsatz. Das Gehalt aus der Zeit vor dem ersten Kind wird nur noch dann herangezogen, wenn du sofort schwanger werden solltest und zwischem dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Beginn des neuen MuSchu keine 12 Monate liegen. (Dann wären es also 1-2 Gehälter mit altem Lohn maximal). Wenn es ohne Elterngeld nicht so gut aussieht, solltest du besser vor der Geburt des 2. Kindes viele Monate viel arbeiten! Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.01.2015, 15:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...