Hallo Frau Bader,
Ich bin derzeit in Elternzeit und meine Tochter ist 4 Monate alt. Wir rätseln gerade wann der richtige Zeitpunkt ist um ein Geschwisterchen zu planen.
Und zwar war ich damals ab Bekanntwerden der Schwangerschaft im Berufsverbot, auf Grund von Chemikalien, allgemeiner rutschgefahr und Lärmbelästigung am Arbeitsplatz.
Wenn ich also in der laufenden Elternzeit schwanger werden würde und die Elternzeit somit beende, bin ich dann wieder mit vollem Gehalt im Beschäftigungsverbot?
Dann müsste ggf. Mein Elterngeld hinterher ja wieder am vollen Lohn berechnet werden....
Ich bin sehr gespannt auf die Antwort.
Ganz liebe grüße
Sandra und ihre Milchschnitte ;)
von
Sandra0506
am 07.10.2015, 21:32
Antwort auf:
in Elternzeit erneut schwanger
Hallo,
ab dem letzten Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes können Sie die Elternzeit beenden, ansonsten nicht, um wieder ein BV zu erhalten.
Am meisten Elterngeld erhalten Sie, umso eher sie schwanger werden. Es fehlen nämlich die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeschlossen sind die Monate mit Eltern Geld und Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2015
Antwort auf:
in Elternzeit erneut schwanger
Du kannst die Elternzeit nur zum neuen Mutterschutz beenden. Nicht eher.
Wie lang hast Du denn Elternzeit und ab wann Betreuung fürs Kind ?
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2015, 21:34
Antwort auf:
in Elternzeit erneut schwanger
Ich habe im Juni meine Maus bekommen und habe mir 2 Jahre Elternzeit genommen. Eine Betreuung werde ich ab nächsten August in Anspruch nehmen, allerdings nur 4 Stunden täglich. Aber welche Rolle spielt die Betreuung bei dieser Frage?
von
Sandra0506
am 07.10.2015, 21:38
Antwort auf:
in Elternzeit erneut schwanger
Weil Du wissen willst, wann Du am besten wieder schwanger wirst.
Bei der Konstellation empfiehlt es sich nach den 2 Jahren voll zu arbeiten für 3-4 Monate und dann schwanger zu werden.
Sonst bekommst Du keine 12 Monate Einkommen zusammen.
Ab dem ersten Geb. ohne Einkommen geht jeder Monat mit 0€ in die neue Berechnung.
Teilzeit in Elternzeit geht, aber da wirst Du ja maximal 15 Stunden arbeiten können. Elternzeit beenden um ein BV zu bekommen geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2015, 21:49