Hallo Frau Bader, da bisher keiner eine Antwort wusste, hoffe ich, dass Sie mir weiter helfen können. Also, ich bin in Elternzeit bis 21.08.2012. Mein Mutterschutz für das 2. Kind beginnt am 17.08.2012. Ich habe bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich vorher eine VZ-Stelle hatte, die derzeit still gelegt ist wegen Elternzeit) nun einen Minijob (mit Vertrag und allem). Nun würde ich gern wissen wie das mit meinem Urlaubsanspruch ist, während meines Mutterschutz. Mein Arbeitgeber sagte, ich hätte keinen, da mein Minijob automatisch endet mit Beginn des Mutterschutz und mein alter Vertrag hier wieder zum Tragen kommt und da ich in EZ bin (4 Tage dann noch), habe ich keinen Anspruch auf anteiliegen Urlaub. Stimmt das? Und wie verhält es sich jetzt mit Anspruch auf Muttergeld in meinem Fall? Bezieht sich der auf den Minijob oder auf den stillen VZ-Job? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort (bin wirklich gespannt) Grüße
von Ossischnitte am 08.05.2012, 16:43