im mutterschutz ein praktikum machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: im mutterschutz ein praktikum machen?

Hallo, Ich bin jetzt schwanger und von meinem arbeitgeber freigestellt. Mache gerade eine Schule von 6monaten und danach wäre eigentlich ein praktikum in einer fahrschule dran,dieses darf ich aber nicht machen! -darf ich nach der geburt im Mutterschutz das Praktikum machen? Lg

von Sternchen88 am 10.01.2013, 19:59



Antwort auf: im mutterschutz ein praktikum machen?

Hallo, VOR der Geburt ja, NACH der Geburt nein (nur im Mutterschutz). In der EZ ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2013



Antwort auf: im mutterschutz ein praktikum machen?

Nein nach der Geburt muss der ms eingehalten werden du darfst nicht beschäftigt werden die 6 Wochen vorher könnte man arbeiten, aber die 8 Wochen danach nicht!

von CKEL0410 am 11.01.2013, 08:12



Antwort auf: im mutterschutz ein praktikum machen?

Und nach dem mutterschutz wenn ich in elternzeit bin?

von Sternchen88 am 11.01.2013, 13:47



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