Nochmals eine kurze Schilderung meiner Lage. Ab Mai werde ich Teilzeit bei meinem Arbeitgeber nach der Elternzeit weiterbeschäftigt, habe aber im zweiten Jahr meiner Elternzeit auf 400 Euro dort gearbeitet bis einschließlich April.
(Es tut mir leid dass ich jetzt nochmal nachhaken muss...denn das Amt für Familie und Soziales hat mich schon darauf hingewiesen dass bei der Höhe des Lohns im Beschäftigungsverbot ein Mittelwert berechnet wird vom Verdienst der letzten 13 Wochen)
Wenn ich im Juli wieder schwanger wäre dann würde ja der April nur mit 400 Euro berechnet werden und hätte dann erhebliche einbußen im BV.
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
von
Daniela0873
am 08.04.2015, 14:00
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot volle Lohnhöhe trotz vorherigen Minijob?
Hallo,
nein. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2015
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot volle Lohnhöhe trotz vorherigen Minijob?
Hallo,
in Deinem Fall trifft das für Dich nicht zu, was das Amt für Familie und Soziales gesagt hat. Normalerweise ist das schon richtig, und zwar, wenn man unregelmäßiges Einkommen hat, und man mal mehr, mal weniger verdient.
Bei Dir wird aber im Beschäftigungsverbot gezahlt, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest, also Deinen Teilzeitlohn.
Du darfst im Beschätigungsverbot nicht benachteiligt werden, und das würdest Du, wenn Dein 400 Euro-Job Gehalt noch mitgezählt wird. Das würde ja den Durchschnitt wahrscheinlich ziemlich drücken.
Luvi
von
luvi
am 08.04.2015, 16:42
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot volle Lohnhöhe trotz vorherigen Minijob?
Vielen Dank Luvi!
Dürfte ich nachfragen woher du das weißt bzw. ob du dir da 100% sicher bist, denn wie du schon sagst hätte ich da erhebliche Einbußen...und da wir ein Häusschen gebaut haben sollte ich mir das dann gut überlegen.....
LG
von
Daniela0873
am 08.04.2015, 17:45