Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Ich habe ein Beschäftigungsverbot, da ich gegen Cytomegalie nicht immun bin (gegen den Rest schon) und in der Krippe gearbeitet habe. Darf ich weiterhin ein Vorschulkind (das ja laut der Betriebsärztin, nicht zu der Risiko Gruppe U3 gehört) aus der Kita abholen? den Krippenbereich betrete ich dabei nicht, und auch die weiteren Auflagen der Ärztin bleiben dabei erfüllt.

von Ginaginellie am 20.08.2019, 10:58



Antwort auf: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Hallo, unproblematisch. Unglaubwürdig würde es werden, wenn Sie sich länger bei den U3 aufhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2019



Antwort auf: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Was du als Privatperson unternimmst (in diesem Fall also dein Kind abholen) ist vollkommen alleine deine Sache. Als selbstständige Tagesmutter beispielsweise wäre die Versorgung von Krippenkindern weiterhin deine Angelegenheit.

von Andrea6 am 20.08.2019, 11:11



Antwort auf: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Das darfst du. Wenn du dich jedoch zu Privatgesprächen mitten im Krippenbereich aufhalten würdest, wäre das gar nicht in Ordnung.

Mitglied inaktiv - 20.08.2019, 16:42



Antwort auf: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Nein nein, Krippe und Kinder Waschraum meide ich komplett, und auch im Gruppenraum der „großen“ bleibe ich nicht länger als nötig... man muss es ja nicht drauf anlegen sich irgendwas, ob nun schädlich oder nicht, ein zu fangen.

von Ginaginellie am 20.08.2019, 19:17



Antwort auf: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Du darfst. Es gibt auch Erzieherinnen, deren Kinder eine Krippe besuchen und wenn Mama wieder schwanger ist, holt sie es auch weiter ab, nimmt an allen Veranstaltungen mit dem Kind teil,..... Und das auch wenn der von dir genannte Schutz fehlt. Andere Frage ist eher: ist das Vorschind dein Kind? Von wem ist es das Kind? Bekommst du Geld dafür, dass du es abholst? Wenn ja, müsstest du das mit deinem AG absprechen, weil es als nebenberufliche Tätigkeit zählt. Und auch wenn es schon genehmigt ist, vermutlich aus einer Zeit, wo du nicht schwanger warst, teile deinem AG mit, dass du die Tätigkeit weiter ausüben wirst, weil du da keiner Gefährdung mit der nicht vorhandenen Immunität ausgesetzt bist. Dein AG kann das allerdings hinterfragen und prüfen lassen und es dir mit Grund untersagen. Ist es dein Kind und du nachweislich kein Geld dafür bekommen, kannst du es so machen. Meine Schwester hat schwanger ein Kind aus der 1.Klasse betreut. Sie war da in EZ mit dem 1.Kind (1 Jahr) und hat ihren AG darüber in Kenntnis gesetzt. AG hat zugestimmt. AG hätte ihr allerdings auch eine TZ-Arbeit in der Kita stellen können und dann hätte sie die annehmen müssen. Natürlich hätte sie das Melden auch vergessen können. Nur, irgendwann kommt alles raus und es fällt schon auf wenn du plötzlich mit 2 statt nur 1 Kind unterwegs bist. (In deinem Fall statt alleine mit Kind.)

von Ani123 am 20.08.2019, 23:05



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