Frage: "Ignorieren" des MuSchuG

Guten Morgen... Ich arbeite im Einzelhandel und habe dort letzte Woche meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Da ich ausschließlich Spätschicht arbeiten kann (aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten für meinen Sohn nicht anders machbar), ist sofort eine Diskussion entbrannt wann ich Abends den Laden verlassen kann. Lt. MuSchuG muss ich ja um 20 Uhr meine Arbeitsstelle verlassen haben. Dies ist, laut Aussage meiner Chefin letzte Woche, aus organisatorischen Gründen nicht möglich. (Obwohl wir jeden Abend zu dritt sind, aber klar, die anderen müssten länger arbeiten, weil sie meinen Teil ja mittragen müssen). Ausserdem würde es niemandem auffallen ob ich um 20 Uhr oder um 20:30 draußen bin, außer ich würde aufmucken und es zB dem Betriebsrat melden Dann könnte ich zwar früher gehen, wäre aber unten durch weil ich ja meine Kollegen im Stich lasse und die wg mir länger arbeiten müssen. Nach der Bekanntgabe habe ich noch einen Tag gearbeitet und tatsächlich hat mich niemand abgelöst oder sonst wie dafür gesorgt, dass ich zeitig den Laden verlassen kann. Und einfach aufstehen und gehen geht ja auch nicht wenn die Kundschaft vor mir steht... Frage: Was könnten mögliche Konsequenzen (Für den AG aber evtl auch für mich?) sein, wenn das MuSchuG bewusst ignoriert wird? Bin ich, wenn ich um 20:06 Uhr z.B. einen Arbeitsunfall habe, überhaupt noch versichert? Vielen dank für Ihre Mühe

von Babybauch November13 am 22.05.2017, 09:59



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Hallo, da Ihr Vertrag auf die Spätschicht begrenzt ist, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht einfach zu anderen Zeiten einsetzen. Sie sind zwar grundsätzlich weiter versichert, er muss sich aber um Ersatz bzw. Organisation kümmern, damit das Mutterschutzgesetz eingehalten werden kann. Sollte es da Probleme geben, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Wenn du arbeitsvertraglich keine besonderen Arbeitszeiten festgelegt hast, darf dir der AG auch die Frühschicht zumuten; du musst dann selber dafür sorgen, dass dein Sohn anderweitig betreut wird. In dem Fall der Frühschicht kannst du ab 6 Uhr arbeiten und das MuSchG ist eingehalten. Wenn die Spätschicht um 20:30 Uhr endet, und das nicht anders zu regeln ist, dann kann dein AG einen Ausnahmeantrag auf "Nachtarbeit" bei der Aufsichtsbehörde stellen. Dann arbeitest du ganz legal bis 20:30 Uhr, wie die Schwangeren im Hotel- und Gaststättenbereich es auch tun müssen. Dort sogar bis 22 Uhr. Konsequenzen einer Überschreitung bis 20:30 Uhr könnten sein, dass dein AG von der Aufsichtsbehörde abgemahnt wird, im Wiederholungsfall wäre dann ein Bußgeld fällig. Aber dann würde er dich selbstverständlich in die Frühschicht umsetzen und du hast ein Problem (falls arbeitsvertraglich möglich, die Frühschicht zu machen). Ob du versichert bist wenn du später nach Hause fährst - kann im Zweifelsfall bei der BG erfragt werden.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 11:04



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Die Arbeitszeit IST vertraglich auf Spätschicht festgesetzt! Darauf hab ich damals bestanden und mein AG war dankbar, jemanden gefunden zu haben, der die allgemein verhasste Spätschicht übernimmt! Und für diese Fälle gibt es das MuSchG ja schließlich auch! Ich habe grundsätzlich kein Problem mir der Spätschicht, möchte und MUSS diese auch so beibehalten. Aber der Zirkus seitens meiner Chefin/ Kollegen ist eben nicht gerechtfertigt. Denn der springende Punkt ist: Wenn Sie WOLLEN würden, KÖNNTEN sie mich auch zeitig geht lassen, weil es organisatorisch sehr wohl möglich ist (wie gesagt, wie sind Abends zu dritt)! Also läuft entweder was in deren orga falsch oder die haben schlichtweg keinen bock sich an gesetzte zu halten! So oder so sehe ich das nicht als Begründung, mir meine Rechte abzusprechen. Kann aber leider auch nicht einfach aufstehen und gehen so wie zb im Büro...

von Babybauch November13 am 22.05.2017, 11:25



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Das hört sich vom scharfen Tonfall zu urteilen, jetzt nach einem Konflikt an. Es steht dir frei, dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz zu wenden. Dann wird eine Lösung gefunden werden, so dass du um 20 Uhr den Betrieb verlassen kannst.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 11:42



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Vor allen würde ich mir einen neuen Job suchen in der EZ. Du kannst ziemlich sicher sein wenn Du jetzt dich schon derartig "anstellst" - und ja das Recht dazu hast du - das Du dir nach der EZ was neues suchen kannst. Klar hat man recht, Frage ist aber muss man das wegen der 30min auch durchboxen und sich derartig unbeliebt machen?

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 18:51



Antwort auf: "Ignorieren" des MuSchuG

Wenn es wirklich 30 min täglich sind, dann ist das tatsächlich eine Überschreitung. Aber mit Ausdrücken wie "der Zirkus seitens meiner Chefin/ Kollegen" und "ob die keinen Bock haben" ist das Arbeitsklima ruiniert. Da wäre es für den AG eine Erleichterung, wenn sie sich einen anderen Job sucht.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 19:20