Hallo Frau Bader,
ich möchte nach der Elternzeit in TZ (kauf. Angestellte, länger als 6 Monate beschäftigt, mehr als 15 Mitarbeiter) wieder arbeiten.
Mein Arbeitgeber will mich auf 400,- EUR Basis einstellen befristet für 12 Wochen und dann will er weiter sehen.
Ich soll kündigen und würde dann einen neuen Vertrag erhalten. Er sagt, dass müsse so sein, weil ich ja nicht wieder in Vollzeit anfangen könnte.
Wie soll ich mich verhalten?
Liebe Grüße
Jade
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 14:11
Antwort auf:
Ich soll nach Elternzeit kündigen
Hallo,
bloss nicht kündigen - die Gefahr, dass er Sie abserviert, ist viel zu hoch.
Lassen Sie den alten Vertrag für die Dauer der TZ ruhen, aber schreiben Sie deutlich rein, dass Sie nicht nur befristet TZ arbeiten wollen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2011
Antwort auf:
Ich soll nach Elternzeit kündigen
NICHT kündigen, und schriftlich einen Antrag auf TZ stellen.
Du hast ein Anrecht auf TZ, und das ändert Deinen Vertrag ansich nicht.
Ob da jetzt für die Zeit der TZ Beschäftigung ein zusätzlicher TZ Vertrag gemacht wird weiß ich nicht, da kann Frau Bader aber sicher was zu sagen.
Laß Dich auf keinen Fall darauf ein dass Du kündigst. Und Er darf Dir auch nicht kündigen und DIch als 400€ Kraft neu einstellen - dagegen kannst Du auch vorgehen - solltest Dir dann aber einen Anwalt vor Ort nehmen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 14:36
Antwort auf:
Ich soll nach Elternzeit kündigen
Danke für deine Antwort!
Ich habe den Antrag auf TZ bereits im Januar schriftlich gestellt.
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 14:43