Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

hallo frau bader, ich habe eine frage: in einem monat endet meine elternzeit bin aber bereits wieder im2ten monat schwanger. jetzt würde mich interessieren wie es mit dem kündigunsschutz aussieht auch wenn das unternehmen (leih und zeitarbeit) keine anstellung für mich hat? ich weiß in "normalen" unternehmen würde wieder der alte schutz greifen, wie sieht es jetzt aus, was hab ich zuerwarten?? mfg diana

von little-assassin am 09.08.2012, 18:09



Antwort auf: Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

Hallo, ihr Vertragspartner ist die Zeitarbeitsfirma. Wenn diese Sie wegen der Schwangerschaft nicht entleihen kann,ist das deren Problem. Sie haben Kündigungsschutz. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2012



Antwort auf: Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

Das ist bei einer Leihfirma nicht anders! Du stehst ab Bekanntgabe der Schwangerschaft unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes! Wenn die Firma zur Zeit keine "Stelle" für dich hat, kann sie dir eine andere suchen, auch eine "weniger anspruchsvolle", muss dich aber mit dem "alten Lohn" bezahlen. Gleiches gilt, wenn sie gar keinen Job für dich haben. Auch dann bekommst du den alten Lohn. Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.08.2012, 23:19



Antwort auf: Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag drinnen? Bei mir war es damals so, daß meine Anstellung in der Zeitarbeitsfirma mit dem "Weitervermittlungsvertrag" gekoppelt war. Und als diese Fa. keine Verwendung mehr für mich hatte, endete mein Vertrag. LG Peeka

von peekaboo am 10.08.2012, 10:12



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