Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Vollzeit, mein Sohn ist in der ersten Klasse und hat einen Ganztagshortplatz. ich überlege, ab September 2016, also zweite Klasse, den Rest der mir noch zustehenden Elternzeit zu nehmen, das wäre bis Februar. Dort wird mein Sohn 8 Jahre. Also etwa halbes Jahr - und dann wieder voll. Frage: besteht die Gefahr, daß ich aufgrund der TZ, auch wenn vorübergehend, den Hortplatz verliere? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
von tempest am 15.06.2016, 16:49