hallo,
wenn meine elternTEILzeit abgelehnt wird und ich dann arbeitslosengeld in elternzeit bekomme. (weil ich mich dem aa teilzeit zur verfügung stelle)
bekomme ich dann mutterschaftsgeld in höhe des arbeitslosengeldes oder in höhe meines alten gehaltes, wenn die verlängerte elternzeit vom 1.kind einen tag vorm mutterschaftsbeginn (2.kind) endet?
danke
von
nessi0603
am 14.11.2012, 20:07
Antwort auf:
höhe des mutterschaftsgeldes nach al1 innerhalb elternzeit
Hallo,
die Elternzeit endet am Tag vor Beginn des Mutterschutzes. somit würden Sie, wenn der Mutterschutz nicht beginnen würde, den vollen Lohn bekommen. Deshalb bekommen Sie auch das MG aus dem vollen Lohn.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012
Antwort auf:
höhe des mutterschaftsgeldes nach al1 innerhalb elternzeit
Beendest du deine Elternzeit, dann lebt dein alter Vertrag wieder voll auf.
Du bist dann auf dem gleichen Stand, wie am Tag vor Beginn des ersten Mutterschutzes. Du bekommst also das volle Gehalt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.11.2012, 23:24