Höhe des Lohnanspruchs bei Urlaub nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe des Lohnanspruchs bei Urlaub nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich war bis Ende Oktober in Elternzeit. und habe jetzt meine Urlaub angetreten, da die Firma noch keine Stelle für mich hatte. Meine Frage ist jetzt: Auf welche Höhe von Lohn habe ich Anspruch? Kurz meine Geschichte. Ich habe bis zum 14.2.2011 38,5, WStd gearbeitet und bin dann für 6 Wochen aufgrund meiner Schwangerschaft krank geschrieben worden. Anschließend habe ich ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes bekommen. Ich hatte einen Vertrag für 38,5, WStd der befristet war, bis Ende September 2011. Anschließend hätte ich nur noch Anspruch auf 30 WStd gehabt. Mein Mutterschutz ging aber schon im August 2011 los. Ich habe noch meinen vollen Jahresurlaub von 26 Tagen von 2011 und 4 Tage aus 2012. Jetzt nochmal meine Frage, welchen Lohnanspruch habe ich jetzt, wenn ich den vollen Jahresurlaub nehme. Bekomme ich Lohn für eine Voll- oder eine Teilzeitkraft? Morgen haben ich ein Vorstellungsgespräch und die Kita sucht ab sofort. Entstehen mir Lohnnachteile, wenn ich mitten im Monat dort anfangen würde? So viele Fragen. Danke schon mal für Ihre Antworten. MfG Sabine

von Mausi2000 am 07.11.2012, 10:19



Antwort auf: Höhe des Lohnanspruchs bei Urlaub nach Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und Fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2012



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