Liebe Frau Bader, Ich hatte bislang immer nur davon gehört, dass man für die Berechnung des Elterngeldes Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vorlegen muss. Nun bei Durchsicht der Anträge für das Elterngeld bei der L-Bank (Baden-Württemberg) las ich jedoch, dass man den zeitraum der Beschäftigung der letzten 24 Monate vor der Geburt offen legen muss. Nachweise werden jedoch nur für die letzten 12 Monate gefordert. Ich war vor der Geburt nur 17 Monate beschäftigt. Verringert sich dadurch mein Anspruch auf Elterngeld? Oder zählen nur die 12 Monate? Danke und freundliche Grüße Anna
von agrias_claudia am 16.01.2016, 15:12