Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 18.4.2015 meine erste Tochter bekommen. Vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet. Elterngeld habe ich für die ersten 12 Monate (bzw. 10 Monate zzgl. Mutterschaftsgeld) der Elternzeit erhalten. Elternzeit waren zunächst 1,5 Jahre, die ich aber auf 2 Jahre verlängern musste, da ich keinen Krippenplatz bekommen habe. nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Voraussichtlicher ET ist der 14.7.2017. Die Arbeit wieder aufnehmen (Teilzeit) werde ich am 18.4.2017. Somit würde ich nur knapp 2 Monate arbeiten bis ich wieder in den Mutterschutz gehe. Das 2. Jahr der Elternzeit hatte ich keine Einkünfte. Ist es richtig das ich nur den Sockelbetrag in Höhe von 300€ zzgl. Geschwisterbonus 75€ zu erwarten habe? oder werden die Einkünfte aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft in die Berechnung einfließen? sind die Beträge (300 + 75) noch aktuell oder gibt es Änderungen für 2017? und was bedeutet das ElterngeldPlus für meine persönliche Situation? Vielen Dank für die Beantwortung
von SarahM2015 am 11.11.2016, 00:55