Hallo Frau Bader, Ich bin irgendwie gerade sehr verzweifelt und sehe im Moment keine Chance wie ich bei meinem Kind bleiben kann nach dem Mutterschutz. Ich hoffe sie können mir irgendwie helfen. meinen deutschen Arbeitgeber hat mich vor genau 1 Jahr befristet für 4 Jahre ins nicht EU/EWR-Ausland delegiert (meine deutscher Arbeitsvertrag ruht für die Zeit). Meinen Ehemann ist mitgekommen und er hat seinen Job in Deutschland dafür aufgegeben. Meine Delegation wird diesen Sommer unerwartet vorzeitig aufhören, weil wir die Gesellschaft im Ausland schliessen werden. Dazu bin ich unerwartet schwanger geworden - ET Ende September 2015. Mein Mann und ich freuen uns über die kleine Überraschung. Ab Juni/Juli 2015 werde ich wieder in Deutschland bei meinen Arbeitgeber für ein paar Wochen/Monate arbeiten und dann mein Kind Ende September bekommen. Ich würde dann gern für 12 Monate Elternzeit nehmen. Generelle Anspruch auf Elterngeld besteht, aber es stellt sich mir die Frage über die Höhe des Elterngeldes: Meine Auslandsgehalt (von meiner Firma quasi versteuertes Inlandsgehalt + einen Auslandseinsatzzulage) wurden von meinem deutschen Arbeitgeber auf mein deutsches Bankkonto weiterhin überwiesen. Ich zahle auch weiterhin in die deutsche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein. Mein Gehalt wird in Deutschland aber nicht tatsächlich versteuert. Nun habe ich gelesen: " Nur Einkünfte, die in Deutschland oder innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes versteuert wurden, werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt." Das würde heißen bei den letzten 12 Monaten würde nur die Wochen in Deutschland bevor ich mein Kind bekomme berücksichtig werden. Demzufolge würde ich nur dem Mindestsatz bekommen obwohl wenn mein normales Gehalt im Deutschland angesetzt wird ich Anspruch auf den Höchstsatz hätte. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten einen Antrag zu stellen den Berechnungszeitraum zu verändern und meine Auslandszeitraum der nicht berücksichtigt wird vom Verdienst (April 2014-Juni/Juli 2015) auszulassen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes? Da ich mit dem Mindestsatz von 300€ nicht bei meinem Kind bleiben kann und ich mir sehr gewünsche das Kind zu stillen und natürlich die ersten Monate nicht allein zu lassen. Was wenn ich wieder Vollzeit arbeite gehen muss, mit gelegentlicher Reisetätigkeit, nicht möglich sein wird. Und aus Erfahrung wissen wir, dass bis mein Ehemann einen neuen Job in Deutschland findet dauert dass leider auch eine Weile. Vielen Dank Asea
von Asea am 01.04.2015, 15:27