Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einige Fragen zu meinem Urlaubsanspruch im Mutterschutz. Mein erstes Kind kam am 14.06.2012 zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und arbeite seit 01.10.2012 in Teilzeit.
Frage 1: Da ich im Jahr 2012 insgesamt nur einen Monat (September) voll in Elternzeit war und 30 Tage Urlaub / Jahr habe, war mein Urlaubsanspruch für 2012 27,5 Tage, richtig?
Am 24.07.2014 beginnt der Mutterschutz für mein zweites Kind und ich werde die Elternzeit dementsprechend vorzeitig am 23.07.2014 beenden.
Da mein Mutterschutz bis voraussichtlich 30.10.2014 läuft und ich 30 Tage Urlaub / Jahr habe, habe ich bis dahin also einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Ich wurde gebeten den Urlaub vor Antritt des Mutterschutzes zu nehmen. 9 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen, verbleiben also noch 16 Tage.
Da ich während des Mutterschutzes durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wieder mein Vollzeitgehalt bekomme, habe ich mich bei unserer Personalleitung erkundigt, ob ich dann für diese Zeit auch entsprechend Urlaubsanspruch in Vollzeit habe. Dies wurde zunächst bejaht, aber anschließend widerrufen.
Nun heißt es, da meine Schwangerschaft während der Teilzeitarbeit begann, ist der komplette Urlaubsanspruch von 25 Tagen aus Teilzeit. Dementsprechend würde ich während des Mutterschutzes Vollzeit bezahlt, würde aber Urlaub, der sich aus diesem Zeitraum ergibt, nur entsprechend der Durchschnittsarbeitszeit der 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes bezahlt bekommen.
Frage 2: Ist es tatsächlich korrekt, dass ich bei Vollzeit-Bezahlung im Mutterschutz keinen Urlaubsanspruch zu Vollzeit aus diesem Zeitraum habe?
Falls dies nicht korrekt ist, sondern auch der Urlaub aus dem Mutterschutz Vollzeit ist:
Frage 3: Kann ich den Urlaub mit Vollzeit aus dem Mutterschutz vor Beginn des Mutterschutzes nehmen, obwohl ich dann noch in Elternzeit bin und der Teilzeitvertrag läuft?
Frage 4: Ich habe noch Resturlaub aus der Zeit des Mutterschutzes für das erste Kind in 2012. Dieser ist ja fällig bei Ende der Elternzeit. Da diese jetzt vorzeitig beendet wird: ist der Urlaub jetzt fällig oder erst nach der nächsten Elternzeit? Es gibt keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort!
Viele Grüße,
Kerstin
von
astya
am 20.06.2014, 21:06
Antwort auf:
Höhe Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei vorzeitiger Beendung der Elternzeit?
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2014
Antwort auf:
Höhe Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei vorzeitiger Beendung der Elternzeit?
Für 2012 ergibt meine Rechnung bis September: 22,5 (gerundet auf 23)
Für Oktober bis Dezember kommt es darauf an, wieviele Tage du die Woche gearbeitet hast. Da es einen Unterschied macht, ob man 5 Tage mit 4 Std macht oder 2 Tage mit 10 Std.
Für 2014 und unterbrochener Elternzeit und Vollzeit-Vertrag während des Mutterschutzes, gibts Vollzeiturlaub für Juli bis Oktober (= 4x 2,5 Tage), also 10 Tage Urlaub.
Wegen dem Teilzeiturlaub muss genau festgehalten werden, welcher Urlaub aus TZ und welcher aus VZ ist.
Den VZ-Urlaub würd ich aufheben!
Solltest du nämlich irgendwann mal nur 2 Tage die Woche arbeiten, kannst du mit deinen 10 Tagen Vollzeit-Urlaub insgesamt 5 Wochen lang Urlaub nehmen.
Frage 2: Selbstverständlich erhält man mit einem laufenden Vollzeit-Vertrag auch Vollzeit- Urlaub. Bitte mal schriftlich um Angabe von den gesetzlichen Vorschriften, auf die sich dein AG da berufen möchte, wenn er nur TZ-Urlaub gewähren will!!
Frage 3: Würd ich nicht machen! Teilzeit-Urlaub, ja okay, aber nicht Vollzeit.
Frage 4: Der Resturlaub aus dem MuSchu für Kind 1 verfällt....in dem Folgejahr der letzten Elternzeit. Bekommst du also jetzt noch 5 Kinder und machst noch 10 Jahre Elternzeit (in Folge bzw nur unterbrochen durch MuSchu), dann in 11 Jahren!! Gesetzlich geregelt.
Google mal nach Urlaub, weitere Elternzeit, Verfall.
Geht deine Elternzeit bis zB 11.10.2017, dann verfällt der Urlaub aus allen Elternzeiten am 31.12.2018
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.06.2014, 21:38
Antwort auf:
Höhe Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei vorzeitiger Beendung der Elternzeit?
Hallo Sabine,
Vielen Dank für die Antwort. In Teilzeit habe ich wie vorher 5 Tage in der Woche gearbeitet.
Viele Grüße,
Kerstin
von
astya
am 21.06.2014, 06:11
Antwort auf:
Höhe Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei vorzeitiger Beendung der Elternzeit?
Hallo Frau Bader,
Mir reicht durchaus eine allgemeine Antwort, daher formuliere ich um:
Hat man bei vorzeitiger Beendung der Elternzeit während eines abschließenden Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub in Vollzeit auch wenn bis einen Tag vor Mutterschutz Teilzeit gearbeitet wurde? Nach meinem Verständnis wird der Vollzeit-Vertrag wieder aktiviert, demnach würde ich erwarten Urlaub aus dieser Zeit ist ebenfalls Vollzeit.
Kann man grundsätzlich Urlaub aus Vollzeit nehmen während ein Teilzeit-Vertrag läuft?
Grüße,
Kerstin
von
astya
am 23.06.2014, 10:18