Hallo, ich habe als Ärztin ein Beschäftigungsverbot für Nacht- und Bereitschaftsdienste. Grundsätzlich wird die Entgeltfortzahlung anhand der durchschnittlichen Dienste für die letzten 3 Monate vor Schwangerschaft berechnet. Danach kann bei der Auszahlung nochmal, zb wegen Krankschreibung, die Auszahlung dieses Mutterschutzlohns gekürzt werden. Wie wird dies berechnet? (zb arbeitstäglich, kalendertäglich usw) Wird auch gekürzt, wenn ich Urlaub habe? Obwohl ich Dienste bisher oft auch gemacht habe, wenn ich ansonsten Urlaub hatte... Vielen Dank für Infos zu dem scheinbar schwierigen Thema
von texet am 02.07.2014, 21:00