Hallo,
ET meines zweiten Kindes wäre der 01.08.17. MuSchu 20.06.-26.09.17.
Nach 2-jähriger Elternzeit (Ende war 12.11.16) arbeite ich weiterhin, wie bereits im letzten Jahr, Teilzeit mit 30 Stunden/Woche.
Nun möchte ich vom 01.01.-30.05.17 auf eine 40 Stunden/Woche erhöhen. Mein AG schreibt mir hierfür einen befristeten Änderungsvertrag. Ab 01.06.17 würde ich wieder auf die 30 Stunden zurück gehen.
Bezieht sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes dann auf die 40 Stunden/Woche vor dem MuSchu oder auf die 30 Stunden/Woche während dem MuSchu?
Ich bin mir nicht sicher ob die 3 Monate Berechnungszeitraum bis zum Einstiegstag des MuSchu gewertet werden.
Viele Grüße,
Deellay
von
Deellay
am 15.12.2016, 15:05
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei abweichender Arbeitszeit vor und während dem MuSchu
Halo,
Sie bekommen dann das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Aber das EG ist höher.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2016
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei abweichender Arbeitszeit vor und während dem MuSchu
Du bekommst wieder das Gehalt der 30-Std.-Woche in der Mutterschutzfrist. Das steht eigentlich deutlich in § 14 MuSchG beschrieben.
Mitglied inaktiv - 15.12.2016, 17:05
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei abweichender Arbeitszeit vor und während dem MuSchu
Du bekommst das Gehalt der 30 Std Woche. Lediglich für die Berechnung des EG wirkt sich die Erhöhung der Stundenzahl positiv aus.
von
sternenfee75
am 15.12.2016, 17:18