Ich habe folgendes Anliegen. Unser Kind wurde im Januar 2015 geboren. Ich bin Zahnarzthelferin und hatte, nachdem ich die Schwangerschaft bekannt gegeben hab, sofort ein Beschäftigungsverbot. Mir wurde dann bis zum Mutterschutz mein normales Gehalt weiter gezahlt. Eigentlich wollte ich ab Anfang des kommenden Jahres in Teilzeit wieder anfangen zu arbeiten - bisher alles mündlich vereinbart. Ich hab noch nichts schriftliches. Nun bin ich gerade wieder schwanger, aber erst 6SSW. Da in unserem Freundeskreis aktuell oft eine Schwangerschaft in den ersten Wochen doch noch abbricht, wollen wir bis zur "sicheren 12" SSW warten, bis wir es erzählen. Daher meine Frage, wenn ich jetzt im Januar wieder anfange und dann im Februar die Schwangerschaft bekannt geben würde, hätte ich ja direkt wieder ein Beschäftigungsverbot. Wonach richtet sich dann meine Lohnfortzahlung? Nach den paar Wochen, die ich gearbeitet habe? In Teilzeit wäre das ja deutlich geringer. Oder zählt da wie bei der ersten Schwangerschaft der Zeitraum von 13 Wochen VOR Eintritt der Schwangerschaft? Würde ich meinem Arbeitgeber jetzt davon erzählen, hätte ich ja direkt wieder ein Beschäftigungsverbot und mein Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft oder? Habe nur dann die Sorge, dass evtl doch etwas mit dem Kind passieren könnte. Vielen Dank im Voraus
von TshungLi am 20.12.2015, 23:39