Ich habe während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet (und "Elterngeld Plus" bezogen). Nach Ende der Elternzeit habe ich in Vollzeit meine Beschäftigung wieder aufgenommen und bin nach ca. zwei Wochen erkrankt. Die Lohnfortzahlung ist nun beendet. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nun auf Basis des Teilzeitlohns während der Elternzeit berechnet (Begründung: Bemessungszeitraum im Monat vor Beginn Arbeitsunfähigkeit, also wärend der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung). Das Krankengeld fällt damit sehr gering aus. Ich bin der Meinung, dass dies nicht korrekt ist. Ich habe meine Stelle ja in Vollzeit wieder aufgenommen und bin erst dann erkrankt. Es war vor Beginn der Erkrankung nur noch keine Abrechnung erstellt. Sollte nicht das Krankengeld dann auf Basis eines Teilmonats geschätzt werden, um das korrekte Einkommen abzubilden? Wieso bin ich schlechtergestellt, wenn ich in der Elternzeit gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
von Gartenfreund am 17.06.2019, 13:19