Frage:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Liebe Frau Bader,
ich bin Mama von Zwillingen (15 Monate). Das Elterngeld habe ich seinerzeit auf zwei Jahre gestaffelt.
Soeben habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Das Baby würde noch in dem zwei Jährigem Bezugszeitraum zur Welt kommen.
Wonach richtet sich das neue Elterngeld? Nach meinem Gehalt vor der Geburt meiner Zwillinge?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
von
AnkeTwins
am 18.06.2016, 20:01
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2016
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Nein es läuft auf den mindessatz plus Geschwister bonus hinaus. Jeder Monat nach dem ersten Geburtstag deiner Zwillinge geht mit null Euro rein, dabei ist es auch egal ob du dir das Elterngeld auf ein oder zwei Jahre hast auszahlen lassen.
Lg
von
sterntaler82
am 18.06.2016, 20:11
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Wenn Du magst dann verrate mal ein paar Zahlen.
Wann genau sind die Twins geboren ?
Wann genau beginnt der neue Mutterschutz ?
Was verdienst Du netto ?
von
Sternenschnuppe
am 18.06.2016, 22:53
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Da das zweite Jahr Elterngeld nur eine "Sparrate" ist (Du hättest das Geld auch auf ein Sparkonto legen können) ist es ohne Belang für das neue Elterngeld. Falls Du nicht zufälligerweise schon sehr weit in der nächsten Schwangerschaft bist, wird es also wirklich eher in Richtung Mindestsatz gehen. Damit du für dieses Kind auch das gleiche Elterngeld wie bei den Zwillingen bekommen würdest, müsste das Kind jetzt geboren werden - was ja wohl eher nicht der Fall sein dürfte. Damit sind jetzt alle Monate seit dem 1tem Geburtstag deiner Zwillinge Nullrunden für das nächste Elterngeld - auch dann wenn Du jetzt noch Elterngeld bekommst.
Was Du aber machen kannst, sofern der neue Mutterschutz vor dem Ende Deiner Elternzeit liegt, dann kannst Du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. das solltest Du sogar. Damit bekommst Du wenigstens das volle Mutterschaftsgeld wie bei den Zwillingen. Lass Dir aber die verblieben Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt sichern.
Mitglied inaktiv - 18.06.2016, 23:06
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Erstmal ein ganz großes Dankeschön für die ausführlichen Antworten.
VET ist der 15.12.16.
Meine Zwillinge sind am 05.03.15 geboren. Meine Elternzeit geht bis 31.08. danach wollte ich eigentlich mit 18 Std. (1000€ netto) wieder einsteigen. Vorher war ich VZ tätig (2000€ netto).
Ich bin nun etwas überfragt ob es Sinn macht für 2 Monate arbeiten zu gehen, oder ob ich besser die Elternzeit um zwei Monate verlängere und dann zum Mutterschutz beende...
Könnt ihr mir helfen?
Danke!!!!
von
AnkeTwins
am 19.06.2016, 05:49
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Ist der Vertrag für die 18 Stunden schon fest? Finanziell wäre es vielleicht sinnvoll die zwei Monate Vollzeit zu gehen. Mit Urlaub und Überstunden bissl kürzer zu treten.
Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 09:33
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Daran hatte ich schon gedacht.das wird jedoch nicht funktionieren weil ich keine VZ Betreuung für meine Zwillinge habe..
von
AnkeTwins
am 19.06.2016, 09:45
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Ok, ich rechne mal :-)
April
Mai
Juni
Juli
August
Alles ohne Einkommen nach dem ersten Geburtstag.
Aber : Bin grade unsicher, hast Du für einen Zwilling Monat 13 und 14 als Partnermonat genommen ? Dann wären April und Mai keine Nullrunden, da echtes Elterngeld ( keine zweite Rate ) bezogen wurde.
Nehmen wir an nicht, dann hast Du 5 Nullrunden ( sonst 3 ) und zweimal Lohn ( auf jeden Fall mitnehmen, Teilzeit hilft auch, gerade fast hochschwanger einfacher für Dich )
Macht dann
5 Nullrunden ( oder 3 )
Zweimal Lohn nach Elternzeit
5 x alter Lohn weil Elterngeld bis zum ersten Geb. durch Zeiten davor ersetzt wird.
Macht : 10.000€ plus 2000€ sind 12000€
Das geteilt durch 12 ergibt den Durchschnittslohn und davon 67%
Also 670€ Elterngeld plus 75€ Geschwisterbonus.
Wären es nur 3 Nullrunden sind es 14000€ plus 2000€ , also 16000€ durch 12.
Würde ein Elterngeld von 893€ plus 75€ machen.
Wenn Teilzeit noch nicht fest ausgemacht ist, dann steht der Vollzeitvertrag noch und vielleicht kannst Du mit Urlaub überbrücken einen Teil und es irgendwie schaffen die 8 Wochen voll zu arbeiten.
Würde das Elterngeld auf 781€ plus 75€ erhöhen.
Also etwa 100€ mehr.
Bei nur 3 Nullrunden würde es auf 1005€ plus 75€ steigen.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2016, 10:32
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Klasse, danke für die Antwort! Mein Mann war war die ersten zwei Monate zuhause.
Eine letzte Frage:
Sollte ich nun für zwei Monate TZ arbeiten gehen (TZ Vertrag noch nicht unterschrieben), würde doch auch das Mutterschaftsgeld nach TZ berechnet, oder?also 3000€
Würde ich hingegen nicht arbeiten und zwei weitere 0 Runden in Kauf nehmen, erhöht sich zwar das Elterngeld nicht, aber ich bekomme 3x Mutterschaftsgeld in Höhe von 6000€?, oder?
von
AnkeTwins
am 19.06.2016, 10:51
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Stimmt, noch nicht bedacht.
Du verlängerst die Elternzeit dann doch, und arbeitest Teilzeit IN Elternzeit bis zum Mutterschutz. Dann greift für den Mutterschutz der Vollzeitvertrag.
Weiß Dein AG schon von der Schwangerschaft ? Wenn nein, dann sage es erst wenn die Teilzeit in Elternzeit unterschrieben ist ;-)
Ich meine Deine Partnermonate für den zweiten Zwilling.
Fallt ihr noch in die Zeit als man für beide gleichzeitig Elterngeld bekam ?
Wenn nicht, dann hättest Du 12 Monate Zwilling 1 nehmen können und dann die 2 Partnermonae von Zwilling 2.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2016, 10:56
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Die Regelung griff bei uns leider nicht mehr!
Hmmm...wie ich das meiner Arbeitgeber verklickern soll... Er weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Im Personalgespräch wurde jedoch die Beendigung der Elternzeit mündlich vereinbart. Ich weiß nicht mit welchem Argument ich nun die 18 Stunden IN elternzeit arbeiten soll, anstelle die Elternzeit sofort zu beenden.
Was wäre denn, wenn ich mich dazu entscheiden sollte, vor der Geburt garnicht mehr arbeiten zu gehen? Bekäme ich dann Mutterschaftsgeld vom AG?
Riesen Dank...
von
AnkeTwins
am 19.06.2016, 12:52
Antwort auf:
Höhe Elterngeld wenn zuvor nur Elterngeld bezogen wurde
Das argumentieren für Teilzeit IN Elternzeit ist ganz einfach.
Du möchtest Dir vorbehalten den Vollzeitvertrag wieder zu erfüllen und daher möchtest Du vorerst in der Elternzeit arbeiten. Bis 30 Stunden wöchentlich ist das machbar.
Du hast bei den Zwillingen ja jetzt sogar noch mehr Jahre über. Bis zu 5 Jahre kannst Du EZ nehmen.
Was mir gerade einfällt. Der Verlängerung jetzt könnte der AG widersprechen, Du hast ja gar nicht zwei Jahre genommen.
Für die ersten zwei Jahre muss man sich verbindlich festlegen.
Ob Du also überhaupt verlängern kannst ist Kulanz des AG. Und dann beendet Du zum Tag vor neuem Mutterschutz.
Egal ob Du nun arbeitest oder nicht, den Schutzlohn gibt es definitiv dann in Vollzeit.
Und beantrage die Übertragung von jeweils 12 Monaten Elternzeit pro Kind auf die Zeit bis zu deren 8. Geburtstag.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2016, 13:03