Höhe Betrag Beschäftigungsverbot, während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Betrag Beschäftigungsverbot, während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe im Sommer letzten Jahres einen Sohn zur Welt gebracht. Ich habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet, in den Antrag aber geschrieben dass ich gerne nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten kommen möchte. Heute wurde mir gesagt, dass das nicht möglich ist personell und ich doch bitte mein zweites Jahr EZ in Anspruch nehmen soll. Wäre ja auch nicht so tragisch. Wir möchten mit dem zweiten Kind natürlich nicht zu lange warten. Wie wäre es dann finanziell? Ich erhielt direkt ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bei der letzten Schwangerschaft. Sollte ich wieder ein BV erhalten (wovon ich stark ausgehe), womit kann ich finanziell rechnen? Mir wurde mal gesagt, dass ich das gleiche wie bei der ersten ss erhalten würde als BV Leistung wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger werden würde. Oder wird die Elternzeit mit 0€ eingerechnet? Können Sie mir weiterhelfen? Lg

von Amalia2014 am 21.03.2016, 14:53



Antwort auf: Höhe Betrag Beschäftigungsverbot, während Elternzeit

Hallo, Sie bekommen EG berechnet nach dem Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG. Wenn Sie TZ gearbeitet haben, ist es also besser. Ein BV spielt in der EZ keine Rolle - es sei denn, Sie arbeitenTZ Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2016



Antwort auf: Höhe Betrag Beschäftigungsverbot, während Elternzeit

So ganz schlau werde ich nicht. Willst Du jetzt Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten - darfst Du ja bis zu 30 Std die Woche. oder deinen eigentlichen Vertrag auf Teilzeit runterstufen und dauerhaft auf den Vollzeitvertrag verzichten? Wäre extrem wichtig da zu unterscheiden weil das völlig verschiedene Voraussetzungen und Folgen schafft. Bin halt irritiert weil Dun schreibst, dir wurde gesagt Du sollst die Elternzeit verlängern. Würdest Du die nicht verlängern bzw ist ja nicht nötig weil du ja noch länger in dieser bist, dann würde ja der Vollzeitvertrag aufleben. Was würde der AG dann machen? Wenn Dein AG dir keinen Teilzeitvertrag innerhalb der Elternzeit anbieten kann, dann soll er Dir das schriftlich geben. Dafür benötigt es aber gewichtige Gründe wenn ihr eine bestimmte Betriebsgröße habt. Mit dieser Bestätigung kannst Du zum Arbeitsamt und bekommst dann, sofern Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst und mindestens 15 Std Teilzeit arbeiten willst/kannst über die gesuchte Stundenanzahl Alg1. Und kannst Dir dann eine Arbeitsstelle suchen in der du auf die Elternzeit befristet arbeitest. Dein eigentlicher AG kann dem eigentlich nur widersprechen wenn es dann ein Konkurrent ist, eine Teilzeitstelle selbst kann er dir ja nicht bieten. Wegen des 2ten Kindes, da sind einige Fehler drin. Erstens, für die Höhe des Elterngeldes des 2ten Kindes sind die 12 Monate vor der Geburt dessen, abzüglich der Monate wo Du Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld bekommen hast (gilt nur für das erste Jahr Elterngeld). Heißt also, jeden Monat nach dem 1ten Geburtstag deines älteren Kindes wo Du kein Einkommen hast, geht mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld2. Gleiches gilt wenn Du ALG1 bekommst. Arbeitest Di Teilzeit, dann wird das Teilzeitgehalt entsprechend mit berücksichtigt. Kommt das zweite Kind bevor das erste etwa 2 Jahre ist, wird eine "Mischeinkunft" aus der zeit vor der Geburt von Kind1 und der Zeit nach dem 1ten Geburtstag gerechnet. Ein BV kannst Du in der Elternzeit nicht bekommen, jedenfalls dann nicht wenn Du daheim bist. Wozu auch, du musst ja wegen der arbeit nicht geschützt werden, da du nicht arbeitest. Arbeitest Du Teilzeit innerhalb der Elternzeit und bekommst ein BV - was bei einem anderen Arbeitgeber ja fraglich wäre - dann würdest Du im BV den Teilzeitlohn bekommen. denn nur der muss dir ja ersetzt werden. Elternzeit vorzeitig beenden um dann in ein BV zu gehen, geht nicht. das wäre Betrug. ist dagegen schon klar, Deine Elternzeit endet dann wie geplant, dann geht das OK mit dem BV. Für Dich bedeutet das, um das gleiche Elterngeld beim zweiten Kind zu bekommen wie beim ersten, seit ihr schon zu spät dran. Je nachdem wie schnell es klappt, könnte es aber annähernd gleich werden wegen Geschwisterbonus und je nachdem wann im Sommer das erste Kind geboren wurde. Oder Du wartest mit der zweiten Schwangerschaft bis deine Elternzeit vorbei ist und wirst dann nach etwa 3 Monaten Vollzeit arbeiten weider schwanger - dann haut es wieder hin.

Mitglied inaktiv - 21.03.2016, 18:59



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