Hallo Frau Bader, Unsere Tochter ist im Januar 2020 zur Welt gekommen. Meine Lebensgefährtin nimmt 2 Jahre Elternzeit, wobei sie sich das Elterngeld (1300€) voll im ersten Jahr auszahlen lässt und es sich selbst in den zwei Jahren aufteilt. Ihr letzter Arbeitstag war der 30.12.19. Ich selbst bin Vollzeit berufstätig ( Jahresbrutto 41000€). Wir möchten gerne heiraten, hören jedoch immer wieder von hohen Rückzahlungssummen bei der Steuererklärung. Haben Sie einen Tipp für uns um eventuell hohe Rückzahlungen zu vermeiden? Macht es einen Unterschied lieber 2021 zu heiraten, da meine Partnerin in diesem Jahr kein Elterngeld mehr bezieht? Sollte man besser mit Lohnsteuerklasse 4/4 beginnen oder besser 5/3? Vielen Dank im vorraus Thorsten Volkner
von Katho2020 am 03.03.2020, 15:10