Frage: Haushaltshilfe

Hallo, wir haben momentan ein großes Problem. Ich bin aktuell in der 27. SSW mit unserem 2. Kind schwanger. Unser erstes Kind ist 20 Monate alt. Er hat eine Behinderung (Cerebralparese) und kann aufgrund dessen nicht sitzen/krabbeln/laufen. Mein Mann hat seit März eine neue Arbeitsstelle und befindet sich derzeit in Probezeit. In seine Probezeit fällt dann auch die Elternzeit, welche von seinem Chef aber kulanter Weise genehmigt wurde. Nun ist es so, dass ich mit der Betreuung von unserem Sohn komplett auf mich gestellt bin, wenn mein Mann arbeitet (Montag bis Freitag ganztags). Unser Sohn wiegt 12 Kilo und aufgrund seiner Einschränkung muss ich ihn zu Hause sehr viel tragen und heben. Da er zur Risikogruppe bzgl Corona gehört, müssen wir uns zusätzlich auch noch isolieren, das heißt auch kein Besuch von Großeltern etc. Nun habe ich seit gestern vorzeitige Wehen. Meine Hebamme hat mir so gut es geht Bettruhe verordnet und dringend geraten, dass wir uns eine Haushaltshilfe suchen. Nun ist es so, dass das Problem nicht der Haushalt ist sonder die Betreuung meines Sohnes. Normalerweise geht er zu einer Tagesmutter, diese hat wegen Corona aber zu. Deshalb wäre es am besten, wenn mein Mann als Haushaltshilfe fungieren könnte, weil er unseren Sohn am besten versorgen kann. Gibt es eine Sonderkündigungsschutz in der Probezeit in so einem Fall wie bei uns, wenn beim älteren Kind eine bescheinigte Behinderung vorliegt? Oder haben Sie sonst noch eine Idee? Mein Mann möchte am Montag das Gespräch mit seinem Chef suchen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Felisa

von Felisa85 am 04.04.2020, 16:38



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo, da fallen mir mehrer Möglichkeiten ein (wobei das praktsiche Problem bleibt, jemanden zu finden): 1. Verhinderungspflege 2. Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2020



Antwort auf: Haushaltshilfe

Ich hoffe ihr habt einen pflegegrad für euren Sohn feststellen lassen. Falls nicht, dringend nachholen. Dann könnt ihr darüber gehen. Daa ist deutlich einfacher als der Weg über eine haushaltshilfe.

von Felica am 04.04.2020, 19:44



Antwort auf: Haushaltshilfe

Deinen Mann würde ich nur im absoluten Notfall dazu raten. Gerade aktuell und weil dort gerade frisch abgefangen dürfte saa nicht all zu gut ankommen. Ich würde echt versuchen eine andere Lösung zu favorisieren. Rufe am besten Montag beim jugendamt an wegen Betreuung. Und wenn noch nicht geschehen, dann Pflegegrad. Falls doch, rufe bei der Pflegeversicherung an zwecks Beratung zB wegen verhinderungspflege. Diese steht euch zu. Gerade jetzt. Und da deutlich besser bezahlt als haushaltshilfe auch beliebt bei den Pflegedienste.

von Felica am 04.04.2020, 19:48



Antwort auf: Haushaltshilfe

Ich hatte eine Schülerin als Haushaltshilfe. Kennst Du irgendjemanden im Bekanntenkreis, der gerade frei hat? Studentin könnte auch gehen. Du brauchst ja schnell Hilfe. Bei der Gemeinde z.B. nachfragen? Ich habe meine auch über Mundpropaganda gefunden. Erdtattung über die GKV (hast Du mit denen schon gesprochen?) dauert dann eh, bis es anläuft. In der Probezeit zu fehlen, ist echt schwierig. Ich weiß nicht, wie kompliziert die Pflegen Deines Sohnes ist, aber prinzipiell bist Du ja da und kannst anleiten.

von emilie.d. am 05.04.2020, 15:32



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo Felisa, eine geeignete Pflegeperson für das Kind hast Du ja eigentlich, die Tagesmutter. Gibt es evtl. unter diesen Umständen eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde für die Betreuung bei der Tagesmutter? Das wäre doch deutlich sinnvoller als eine Haushaltshilfe oder neue Betreuungsperson! Zumindest, solange die Tagesmutter keine Risikogruppe ist. Ansonsten ist wahrscheinlich die Frage, wie doll dein Mann seinen Job braucht und ob der Arbeitgeber ihn langfristig braucht oder im Moment doch eher Gewinneinbußen hat. Viel Glück!

von zweizwerge am 06.04.2020, 10:21



Antwort auf: Haushaltshilfe

Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert. Da mein Sohn einen Pflegegrad hat, wurde ich direkt an die Pflegekasse weitergeleitet bzgl Verhinderungshilfe. Was man da finanziell bekommt ist allerdings schon fast lachhaft, vor allem weil einem dann direkt auch noch das Pflegegeld gekürzt würde, wenn man die Verhinderungshilfe in Anspruch nehmen würde. Es klang so, als wollen sie das schön über meinen Sohn laufen lassen, um ja nicht zu viel bezahlen zu müssen. Aber da die Bescheinigung der vorzeitigen Wehen und der Notwendigkeit der körperlichen Schonung auf MICH ausgestellt wurde, muss es doch auch möglich sein, eine Haushaltshilfe über MICH laufen zu lassen, unabhängig davon, ob mein Sohn Pflegebedürftig ist oder nicht...

von Felisa85 am 06.04.2020, 12:06



Antwort auf: Haushaltshilfe

Du wirst aber niemanden finden der es als haushaltspflege macht. Weil deutlich schlechter bezahlt als über verhinderungspflege. Ich denke auch du wirst da was missverstanden haben, den dir wird beim Pflegegeld nichts gekürzt. Diese sunne steht di nämlich einmal im Jahr zusätzlich zu wenn du warum auch immer selbst nicht pflegen kannst. Alternativ ihr nehmt in kauf das dein Mann die Hilfe macht und er so seinen Job wahrscheinlich los ist.

von Felica am 06.04.2020, 14:11



Antwort auf: Haushaltshilfe

Nee, ich hab das nicht falsch verstanden. Das Pflegegeld ist ja für mich, und da ich verhindert bin zu pflegen durch die Diagnose, wird das Pflegegeld dementsprechend gekürzt. Ich habe gerade in Erfahrung gebracht, dass die Kassen es immer erstmal über die Verhinderungspflege versuchen, weil das billiger für die ist. ABer man soll sich nicht abwimmeln lassen und auf die Haushaltshilfe bestehen, denn diese steht einer SChwangeren, die den Haushalt nicht mehr führen kann, zu.

von Felisa85 am 06.04.2020, 14:18



Antwort auf: Haushaltshilfe

Komisch, da war bei mir eine ganz andere Aussage. Aber Pflegegeld wird auch an die Person bezahlt welche gepflegt wird. Ich bin nur die welche pflegt, nicht die welche das Pflegegeld erhält. Evtl der Unterschied zwischen Kinder und erwachsene. Und so hat es uns auch der Pflegedienst gesagt. Das uns jährlich bis zu 1612 € zusätzlich zustehen. Nutzen aber auch keine pflegesachleistung oder kombipflege.

von Felica am 06.04.2020, 17:14



Antwort auf: Haushaltshilfe

Gerade nachgelesen. Wir wären auch nicht auf über 8 Std täglich gekommen. Deshalb keine Kürzung.

von Felica am 06.04.2020, 17:20



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